Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
Und wenn MännerH582 hadernH7378 , und einerH376 schlägtH5221 den anderen mit einem SteineH68 oderH176 mit der FaustH106 , und erH5307 stirbtH4191 nicht, sondern wird bettlägerig:
wenn erH5221 aufsteht und draußenH2351 an seinem StabeH4938 wandeltH1980 , so soll der Schläger schuldlos seinH5352 ; nur soll er sein Versäumnis erstatten und ihnH6965 völlig heilenH7495 lassenH5414 .
Und so jemandH376 seinen KnechtH5650 oder seine MagdH519 mit dem Stocke schlägtH5221 , daß er unter seiner HandH3027 stirbt, so sollH4191 er gewißlich gerächt werdenH5358 :
nurH389 wenn er einen TagH3117 oder zweiH8147 Tage lebenH5975 bleibt, soll er nicht gerächt werdenH5358 , denn er ist sein GeldH3701 .
Und wenn MännerH582 sichH5327 streiten und stoßen ein schwangeresH2030 WeibH802 , daß ihr die FruchtH3206 abgehtH3318 , und es geschieht kein Schaden, so sollH6064 er gewißlich an Geld gestraft werdenH5062 , jenachdem der MannH1167 des WeibesH802 ihm auferlegen wird, und er sollH6064 es gebenH5414 durch die RichterH6414 .
Wenn aber Schaden geschieht, so sollst du gebenH5414 LebenH5315 um LebenH5315 ,
AugeH5869 um AugeH5869 , ZahnH8127 um ZahnH8127 , HandH3027 um HandH3027 , FußH7272 um FußH7272 ,
Brandmal um Brandmal, WundeH6482 um WundeH6482 , Strieme um Strieme.
UndH7843 so jemandH376 in das AugeH5869 seines KnechtesH5650 oder in das AugeH5869 seiner MagdH519 schlägtH5221 undH7971 verdirbt es, so soll er ihn freiH2670 entlassen umH8478 sein AugeH5869 .
UndH7971 wenn er den ZahnH8127 seines KnechtesH5650 oder den ZahnH8127 seiner MagdH519 ausschlägtH5307 , so soll er ihn freiH2670 entlassen um seinen ZahnH8127 .