Behandelter Abschnitt Röm 7,2.3
Röm 7,2.3: Denn die verheiratete Frau ist durchs Gesetz an den Mann gebunden, solange er lebt; wenn aber der Mann gestorben ist, so ist sie losgemacht von dem Gesetz des Mannes. So wird sie denn, während der Mann lebt, eine Ehebrecherin genannt, wenn sie eines anderen Mannes wird; wenn aber der Mann gestorben ist, ist sie frei von dem Gesetz, so dass sie nicht eine Ehebrecherin ist, wenn sie eines anderen Mannes wird.
Im Tod Christi sind wir der Herrschaft des Gesetzes gestorben. Dadurch ist die Verbindung mit dem ersten Ehemann beendet worden. Zugleich sind wir damit in eine neue Verbindung eingetreten, mit und unter dem auferstandenen Christus. Jeder Jude fand den alten Ehemann, das Gesetz, streng und unbeugsam, gleichsam ein „Frauenschläger“. Dennoch mussten sie zugeben, dass sie reichlich verdienten, was sie empfingen. Als Gläubige aus den Nationen können wir uns kaum vorstellen, wie groß die Erleichterung gewesen sein muss, wenn ein bekehrter Jude entdeckte, dass er jetzt unter Christus war und nicht mehr unter Gesetz. Nachdem er einem aus den Toten auferstandenen Christus „angetraut“ war, lag der vorgegebene Standard höher, als das Gesetz ihn je gefordert hatte, aber von Christus her floss ihm jetzt eine uneingeschränkte Fülle an Gnade und Kraft zu, wie er deren bedurfte, um so für Gott Frucht bringen zu können. Im Bild des „Ehemannes“ ist Christus die Quelle aller Hilfe, Leitung und Kraft sowie allen Trostes.