Behandelter Abschnitt Hes 46,16-18
Als Nächstes wird darauf geachtet, dass der Fürst bei einer Schenkung an seine Knechte nicht über das ihm zustehende Maß hinausgeht, um die Rechte seiner Söhne und aller Israeliten unangetastet zu lassen.
So spricht der Herr, HERR: Wenn der Fürst einem seiner Söhne ein Geschenk gibt, so ist es dessen Erbteil; es soll seinen Söhnen gehören, es ist ihr Erbeigentum. Wenn er aber einem seiner Knechte ein Geschenk von seinem Erbteil gibt, so soll es ihm bis zum Freijahr gehören und dann wieder an den Fürsten kommen; es ist ja sein Erbteil: Seinen Söhnen, ihnen soll es gehören. Und der Fürst soll nichts vom Erbteil des Volkes nehmen, so dass er sie aus ihrem Eigentum verdrängt; von seinem Eigentum soll er seinen Söhnen vererben, damit mein Volk nicht zerstreut werde, jeder aus seinem Eigentum (46,16–18).
Wahrlich, an jenem Tag wird das Gericht zur Gerechtigkeit zurückkehren (Ps 94,15). Das Jubeljahr wird dann in seiner ganzen Kraft beachtet.