Behandelter Abschnitt Jos 20,1-2
Einleitung
Nachdem alle Stämme ihr Erbteil empfangen haben, gibt der HERR Josua den Auftrag, sechs Zufluchtsstädte zu bestimmen. Drei davon liegen im Land und drei jenseits des Jordan. Die drei Zufluchtsstädte im Land liegen alle drei im Gebirge (Vers 7), also hochgelegen und dadurch gut sichtbar. Die Zufluchtsstädte sind eine Maßnahme Gottes für den Fall eines Totschlags. Der Totschläger kann dahin flüchten, wenn er durch ein Unglück jemanden getötet hat.
Jede örtliche Gemeinde darf solch eine Zufluchtsstadt sein. Jeder Mensch, der sich bewusst wird, dass er schuldig ist am Tod des Herrn Jesus, darf dahin flüchten. Er hört dort von der Vergebung seiner Sünden, die ihm aufgrund desselben Todes Christi geschenkt werden kann. Wer nicht dahin flüchtet, kommt um durch die Hand des Bluträchers, das ist Gott selbst. „Es ist furchtbar, in die Hände des lebendigen Gottes zu fallen!“ (Heb 10,31).
Verse 1.2 | Der Auftrag, Zufluchtsstädte zu bestimmen
1 Und der HERR redete zu Josua und sprach: 2 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Bestimmt euch die Zufluchtsstädte, von denen ich durch Mose zu euch geredet habe,
Gott hat immer Zufluchtsstädte in seinen Gedanken gehabt (2Mo 21,12.13; 4Mo 35,9-15). Drei namentlich genannte Zufluchtsstädte sind bereits jenseits des Jordan bestimmt worden (5Mo 4,41-43). Jetzt werden noch drei Städte im Land bestimmt. Darüber hat Mose auch schon in den Ebenen Moabs gesprochen (5Mo 19,1-7). Aber bevor sie namentlich genannt werden, sagt der HERR erst, für wen die Zufluchtsstädte gedacht sind.