Behandelter Abschnitt 5Mo 24,10-13
Verse 10–13 | Umgang mit Pfand
10 Wenn du deinem Nächsten irgendein Darlehen leihst, so sollst du nicht in sein Haus hineingehen, um von ihm ein Pfand zu nehmen; 11 draußen sollst du stehen bleiben, und der Mann, dem du geliehen hast, soll das Pfand zu dir hinausbringen. 12 Und wenn er ein bedürftiger Mann ist, so sollst du dich nicht mit seinem Pfand schlafen legen; 13 du sollst ihm das Pfand jedenfalls beim Untergang der Sonne zurückgeben, dass er sich in seinem Mantel schlafen lege und dich segne; und es wird dir zur Gerechtigkeit sein vor dem HERRN, deinem Gott.
Wie bereits gesagt, gestattet Gott seinem Volk, Pfand zu nehmen als Sicherheit für die Erstattung des Geliehenen. Doch der Leihende ist nicht frei in der Auswahl des Pfandes. In Vers 6 wird von dem berichtet, was nicht als Pfand genommen werden darf. Hier geht es um die Art und Weise, wie das Pfand genommen wird. Das Geben eines Pfandes ist die Sache dessen, der etwas leiht. Der Pfandnehmer darf dazu nicht den Privatbereich des Pfandgebers betreten.
Auch mit der Dauer des Pfandbesitzes verbindet Gott Einschränkungen. Wenn jemand Recht auf ein Pfand hat, darf er es nicht unbeschränkt behalten, auch wenn die Schuld noch nicht bezahlt ist. So muss ein Mantel abends zurückgegeben werden, wenn es sich um einen bedürftigen Mann handelt. Das hat Segen zur Folge und trägt zur Gerechtigkeit bei, denn in einem solchen Fall sieht jemand ab von seinen eigenen Interessen zu Gunsten der Interessen eines anderen. Der Prophet Amos musste dem Volk wegen der Übertretung dieses Gebots schwere Vorwürfe machen (Amos 2,8a).
Durch diese Anweisungen werden die eigene Verantwortlichkeit und die persönliche Freiheit des Pfandgebers aufrechterhalten. Sektenführer haben davor keinen Respekt. Sie drücken Beschlüsse durch, die sie für wichtig erachten für ihre Sache, ohne auf die Stimme des Einzelnen zu hören. Das persönliche Gewissen des Einzelnen bleibt unberücksichtigt.