Behandelter Abschnitt 4Mo 30,7-9
Verse 7–9 | Gelübde einer verlobten Frau
7 Und wenn sie etwa [die Ehefrau] eines Mannes wird, und ihre Gelübde sind auf ihr, oder ein unbesonnener Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verpflichtet hat, 8 und ihr Mann hört es und schweigt ihr gegenüber an dem Tag, an dem er es hört, so sollen ihre Gelübde bestehen, und ihre Verpflichtungen, die sie auf ihre Seele genommen hat, sollen bestehen. 9 Wenn aber ihr Mann an dem Tag, da er es hört, ihr wehrt, so hebt er ihr Gelübde auf, das auf ihr ist, und den unbesonnenen Ausspruch ihrer Lippen, wozu sie ihre Seele verpflichtet hat; und der HERR wird ihr vergeben.
In diesen Versen geht es wahrscheinlich um eine verlobte Frau, die ein Gelübde getan hatte, bevor sie mit ihrem Mann verbunden war, und dieses Gelübde jetzt in ihren Ehestand mitnimmt. Ihr Mann hat jetzt auf die Weise über ihr Gelübde zu entscheiden, wie es vordem ihrem Vater zustand. Wenn er nicht sofort entscheidet, dass das Gelübde ungültig ist, muss sie es erfüllen. Er darf später nicht darauf zurückkommen.
Auch diese Situation spricht von Israel und dem Verhältnis, in dem das Volk zu dem HERRN steht. Israel hat in seinem Brautstand (Jer 2,2) ein Treuegelübde vor Gottes Angesicht abgelegt.