Behandelter Abschnitt 4Mo 15,13-16
Verse 13–16 | Der Fremde und die Feueropfer
13 Jeder Einheimische soll dies so tun, wenn er dem HERRN ein Feueropfer lieblichen Geruchs darbringt. 14 Und wenn ein Fremder bei euch weilt, oder wer in eurer Mitte ist bei euren Geschlechtern, und er opfert dem HERRN ein Feueropfer lieblichen Geruchs, so soll er ebenso tun, wie ihr tut. 15 [Was] die Versammlung [betrifft], so soll einerlei Satzung für euch sein und für den Fremden, der [bei euch] weilt; eine ewige Satzung bei euren Geschlechtern: Wie ihr, so soll der Fremde sein vor dem HERRN. 16 Einerlei Gesetz und einerlei Recht soll für euch sein und für den Fremden, der bei euch weilt.
Wenn alles so auf den Herrn Jesus bezogen wird, verschwindet bei Gott der Unterschied zwischen Juden und Heiden. Darum lesen wir hier, dass für den Fremdling dasselbe gilt wie für den geborenen Israeliten. Auch der Fremdling hatte das Vorrecht, solche Feueropfer zu bringen. Das bedeutet nicht nur, dass er dasselbe tun soll wie der Israelit, sondern dass er vor dem HERRN die gleiche Stellung wie der Israelit einnimmt.
Der Platz, den die Heiden hier neben den Israeliten empfangen (Vers 15b), ist einmalig im Alten Testament. Sonst wird immer ein Unterschied gemacht. Und wenn es einen Segen für die Heiden geben sollte, dann sollte es nur über Israel geschehen, also nicht völlig gleichberechtigt. Wie ist es denn möglich, dass es hier so steht? Weil, wie gesagt, Gott hier an das Werk des Herrn Jesus denkt. Wo Er den Vorrang hat, kann im Handeln Gottes mit den Menschen kein Unterschied sein. Juden und Heiden haben in gleicher Weise gesündigt (Röm 3,23); darum sind auch beide von derselben Gnade abhängig (Röm 10,11.12; 11,32). Aufgrund des Werkes des Herrn Jesus kann Gott mit Juden und mit Heiden auf derselben Grundlage handeln.