Behandelter Abschnitt 3Mo 25,29-34
Verse 29–34 | Verlust von Häusern
29 Und wenn jemand ein Wohnhaus in einer ummauerten Stadt verkauft, so soll sein Lösungsrecht bestehen bis zum Ende des Jahres seines Verkaufs; ein volles Jahr soll sein Lösungsrecht bestehen. 30 Wenn es aber nicht gelöst wird, bis für ihn ein ganzes Jahr voll ist, so soll das Haus, das in der ummauerten Stadt ist, für immer bei dessen Käufer verbleiben, bei seinen Geschlechtern; es soll im Jubel-[Jahr] nicht frei ausgehen. 31 Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-[Jahr] sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubel-[Jahr] frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Das Lösen von Häusern geht auf eine andere Weise als die Lösung von Land. Ein Haus ist kein Erbteil. Der Eigentümer bekam es nicht im Jubeljahr zurück. Er hatte ein Jahr Zeit, um es zurückzukaufen. Tat er das nicht, war sein Vorbesitz verloren. Das betraf ein Haus in einer Stadt mit Stadtmauer. Eine Mauer spricht von Absonderung. Wenn die Absonderung nicht verhindert, dass uns Dinge verloren gehen, verlieren wir diese Dinge. Wir haben dann nicht die rechte Absonderung zu Gott hin beachtet. Das Eindringen der Welt, der Verfall, ist nicht umkehrbar. Doch es gibt nach dem Verlust noch ein Jahr Zeit, um es zurückzubringen (Lk 13,8.9). Das ist Gottes Gnade.
Mit den Häusern in den Dörfern war es anders. Die wurden wohl frei bei der Lösung im Jubeljahr. So wie die Dörfer daliegen, so wird auch Jerusalem im Friedensreich sein, ohne Mauer. Dann gibt es keine Feinde mehr, die es nötig machen, eine Mauer zu haben.
Für die Leviten hatte Gott eine Ausnahme verfügt. Sie besaßen kein Erbteil, nur ihre Städte und Häuser. Sie bekamen ihr Haus im Jubeljahr wieder zurück.