Behandelter Abschnitt 3Mo 20,9-21
Verse 9–21 | Sexuelle Sünden
9 Denn jedermann, der seinem Vater oder seiner Mutter flucht, soll gewiss getötet werden; er hat seinem Vater oder seiner Mutter geflucht, sein Blut ist auf ihm. 10 Und wenn ein Mann Ehebruch treibt mit der Frau eines Mannes, wenn er Ehebruch treibt mit der Frau seines Nächsten, so sollen der Ehebrecher und die Ehebrecherin gewiss getötet werden. 11 Und wenn ein Mann bei der Frau seines Vaters liegt – er hat die Blöße seines Vaters aufgedeckt; beide sollen gewiss getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. 12 Und wenn ein Mann bei seiner Schwiegertochter liegt, so sollen beide gewiss getötet werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt, ihr Blut ist auf ihnen. 13 Und wenn ein Mann bei einem Mann liegt, wie man bei einer Frau liegt, so haben beide einen Gräuel verübt; sie sollen gewiss getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. 14 Und wenn ein Mann eine Frau nimmt und ihre Mutter, das ist eine Schandtat; man soll ihn und sie mit Feuer verbrennen, dass keine Schandtat in eurer Mitte sei. 15 Und wenn ein Mann zur Begattung bei einem Vieh liegt, so soll er gewiss getötet werden, und das Vieh sollt ihr umbringen. 16 Und wenn eine Frau sich irgendeinem Vieh naht, um sich von ihm begatten zu lassen, so sollst du die Frau und das Vieh umbringen; sie sollen gewiss getötet werden, ihr Blut ist auf ihnen. 17 Und wenn ein Mann seine Schwester nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und er sieht ihre Blöße, und sie sieht seine Blöße – das ist eine Schande, und sie sollen ausgerottet werden vor den Augen der Kinder ihres Volkes; er hat die Blöße seiner Schwester aufgedeckt, er soll seine Ungerechtigkeit tragen. 18 Und wenn ein Mann bei einer Frau liegt, während sie unwohl ist, und ihre Blöße aufdeckt, so hat er ihre Quelle enthüllt, und sie hat die Quelle ihres Blutes aufgedeckt; sie sollen beide ausgerottet werden aus der Mitte ihres Volkes. 19 Und die Blöße der Schwester deiner Mutter und der Schwester deines Vaters sollst du nicht aufdecken; denn wer das tut, hat seine Blutsverwandte entblößt: Sie sollen ihre Ungerechtigkeit tragen. 20 Und wenn ein Mann bei der Frau seines Onkels liegt, so hat er die Blöße seines Onkels aufgedeckt; sie sollen ihre Sünde tragen, kinderlos sollen sie sterben. 21 Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders nimmt: Das ist eine Unreinheit; er hat die Blöße seines Bruders aufgedeckt, sie sollen kinderlos sein.
Die Sünden in diesen Versen sind Sünden gegenüber dem Nächsten, aber auch gegenüber sich selbst. Mit diesen Sünden wird die göttliche Schöpfungsordnung mit Füßen getreten. Es handelt sich um Inzest, widernatürliche und unnatürliche Geschlechtsgemeinschaft und sexuelle Perversität.
Dieser Aufzählung der abscheulichsten Sünden geht die des Fluchens von Vater und Mutter voran (Vers 9). Das geschieht nicht umsonst. Es geht nicht um ein einmaliges Ausschimpfen der Eltern, wie schlimm das auch ist, sondern darum, ihnen etwas Schlimmes zu wünschen. Es ist eine Haltung des Aufstandes, die Gottes Autorität in den Eltern nicht anerkennen will. Das macht den Weg frei für alle denkbaren Gräueltaten. Gräueltaten sind die Folge von einem ungezügelten Folgen des eigenen Willens, gepaart mit dem Verwerfen aller Autorität. Es ist nicht nur das Fehlen der Ehrfurcht, sondern das bewusste Verfluchen der Eltern. Das offenbart einen verdorbenen Willen. Wer das tut, lädt Blutschuld auf sich und soll getötet werden.
Die Fälle, die in den Versen 10–18 folgen, auf welche die Todesstrafe angewendet werden soll, sind:
Hurerei (Ehebruch).
Gemeinschaft mit der Frau des Vaters.
Gemeinschaft mit der Schwiegertochter.
Homosexuelle Gemeinschaft.
Gemeinschaft mit einer Frau und ihrer Mutter (die Todesstrafe erfolgte durch Verbrennen, oder es bedeutet, dass nach der Todesstrafe die Leichname mit Feuer verbrannt werden).
Gemeinschaft eines Mannes oder einer Frau mit einem Tier.
Gemeinschaft mit der Halbschwester (Strafe: öffentliche Hinrichtung).
Gemeinschaft mit einer flüssigen Frau.
Gemeinschaft mit der Frau seines Vaters war die Sünde Rubens (1Mo 35,22). Wenn dieses Gesetz bereits bestanden hätte, wäre er ein Kind des Todes gewesen. Aber das verringert die Sünde nicht. Er verlor sein Erstgeburtsrecht (1Mo 49,3.4). Diese Sünde hatte auch der Hurer in der Gemeinde von Korinth begangen (1Kor 5,1). Auf ihn wurde die geistliche Todesstrafe angewendet: Ausschluss aus der Gemeinde (1Kor 5,13).
Es folgt noch der Fall der Gemeinschaft mit einer Tante und einer Schwägerin (Verse 19–21). Hier wird nicht die Todesstrafe ausgesprochen, sondern es wird erklärt, dass sie ihre Ungerechtigkeit tragen sollen. Die Schuld soll auf ihnen bleiben, ohne die Möglichkeit der Reinigung durch ein Opfer. Die Strafe ist Kinderlosigkeit, womit Gott das Gericht über diese Sünde selbst in die Hand nimmt (Hos 4,10).