Behandelter Abschnitt 3Mo 13,18-23
Verse 18–23 | An der Stelle des Geschwüres
18 Und wenn im Fleisch, in dessen Haut, ein Geschwür entsteht und [wieder] heilt, 19 und es entsteht an der Stelle des Geschwürs eine weiße Erhöhung oder ein weiß-rötlicher Flecken, so soll er sich dem Priester zeigen; 20 und besieht [ihn] der Priester, und siehe, der Flecken erscheint niedriger als die Haut, und sein Haar hat sich in Weiß verwandelt, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel des Aussatzes, er ist in dem Geschwür ausgebrochen. 21 Und wenn der Priester ihn besieht, und siehe, es ist kein weißes Haar darin, und der Flecken ist nicht niedriger als die Haut und ist blass, so soll der Priester ihn sieben Tage einschließen. 22 Wenn er aber in der Haut um sich greift, so soll der Priester ihn für unrein erklären: Es ist das Übel. 23 Und wenn der Flecken an seiner Stelle stehen bleibt, [wenn er] nicht um sich gegriffen hat, so ist es die Narbe des Geschwürs; und der Priester soll ihn für rein erklären.
An der Stelle eines abgeheilten Geschwürs entsteht eine weiße Erhöhung oder ein rötlich-weißer Flecken. Der Priester soll untersuchen, ob Aussatz vorliegt. Die Untersuchung soll ergeben, ob jemand rein oder unrein ist. Es muss tiefer geschaut werden, als nur auf die Oberfläche. Es wird jemand für unrein erklärt, wenn eine Ausbreitung erkennbar ist, was andeutet, dass die Krankheit wirksam und somit gefährlich ist.
Eine Krankheit kann zeitlich sein. Die sieben Tage des Einschließens sollen das erkennen lassen. Ein Wutausbruch kann einen einmaligen Charakter haben. Aber es soll darauf geachtet werden, ob nicht doch etwas vorhanden ist, was darauf hinweist, dass der Zorn nicht vorüber ist. Das kann sich zeigen, indem die Spannung mit der Person bestehen bleibt, auf welche der Zorn gerichtet war, oder die Haltung, die gegen sie eingenommen wird.