Behandelter Abschnitt 3Mo 8,33-35
Verse 33–35 | Ort und Dauer der Einweihung
33 Und vom Eingang des Zeltes der Zusammenkunft sollt ihr nicht weggehen sieben Tage lang, bis zu dem Tag, an dem die Tage eures Einweihungsopfers erfüllt sind; denn sieben Tage sollt ihr eingeweiht werden. 34 So wie man an diesem Tag getan hat, hat der HERR zu tun geboten, um Sühnung für euch zu tun. 35 Und ihr sollt Tag und Nacht am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft bleiben, sieben Tage lang, und sollt die Vorschriften des HERRN halten, dass ihr nicht sterbt; denn so ist mir geboten worden.
Die sieben Tage, welche die Einweihung dauerte, sprechen von unserem ganzen Leben. Die Zahl Sieben ist die Zahl der Vollkommenheit. Sieben Tage bedeutet also ein vollkommener Zeitabschnitt. Mit dem achten Tag (3Mo 9,1) beginnt eine neue Periode. Die Zeit unserer Priestereinweihung besteht für uns das ganze Leben lang. Wir sind „stets“, jeden Tag unseres Lebens, Priester (Heb 13,15).
Doch unser Priesterdienst steht in besonderer Weise in Verbindung mit dem Zelt der Zusammenkunft. Gott will, dass unser täglicher, steter Priesterdienst immer in Verbindung mit dem Ort steht, wo Er mit seinem Volk zusammenkommt, das ist für uns die örtliche Gemeinde.
Gott will, dass wir als Priester an dem rechten Platz sind („am Eingang des Zeltes der Zusammenkunft“), während der von Ihm bestimmten Periode („Tag für Tag, sieben Tage lang“) und in der rechten Gesinnung („die durch den HERRN gegebene Vorschrift beachtend“). Nur wenn wir seine Gebote bewahren und darüber wachen, dass der Dienst so geschieht, wie Er es will, werden wir unsere Priesterschaft fortdauernd ausüben können. Rechnen wir nicht mit Ihm und seinem Willen, wird unser Priesterdienst ‚sterben‘ (3Mo 10,1.2).