Behandelter Abschnitt 3Mo 7,37-38
Verse 37.38 | Bestätigung der Gesetze der Opfer
37 Das ist das Gesetz für das Brandopfer, für das Speisopfer und für das Sündopfer und für das Schuldopfer und für das Einweihungsopfer und für das Friedensopfer, 38 das der HERR Mose geboten hat auf dem Berg Sinai, an dem Tag, als er den Kindern Israel gebot, ihre Opfergaben dem HERRN darzubringen, in der Wüste Sinai.
Diese Anweisungen für die Opfer empfing Mose vom HERRN auf dem Berg Sinai. Damit bekundete Gott seinen Willen, dass das Volk Ihm Opfer bringen sollte. Auch der Ort, wo die Opfer gebracht werden sollten, wird ausdrücklich mitgeteilt: „in der Wüste Sinai“. Für uns bedeutet dies, dass Gott von uns erwartet, dass wir Ihm, solange wir auf der Erde leben, „stets“ geistliche Opfer des Lobes bringen sollen, „das ist [die] Frucht der Lippen, die seinen Namen bekennen“ (Heb 13,15).