Behandelter Abschnitt 3Mo 7,22-27
Verse 22–27 | Verbot, Fett und Blut zu essen
22 Und der HERR redete zu Mose und sprach: 23 Rede zu den Kindern Israel und sprich: Kein Fett vom Rindvieh und von Schaf und Ziege sollt ihr essen. 24 Und das Fett vom Aas und das Fett vom Zerrissenen kann zu jedem Werk verwendet werden; aber ihr sollt es durchaus nicht essen. 25 Denn jeder, der Fett isst vom Vieh, wovon man dem HERRN ein Feueropfer darbringt – die Seele, die es isst, soll ausgerottet werden aus ihren Völkern. 26 Und kein Blut sollt ihr essen in allen euren Wohnsitzen, es sei von Vögeln oder vom Vieh. 27 Jede Seele, die irgendwelches Blut isst, diese Seele soll ausgerottet werden aus ihren Völkern.
Gott wacht darüber, dass sein Volk sich zu viel von dem Opfer aneignet. Die Bestimmung, dass es verboten war, vom Fett und vom Blut zu essen, steht hinter dem Friedensopfer. Friedensopfer waren Opfer, von denen ein großer Teil gegessen werden durfte. Doch blieb etwas, das nur für Gott war, worauf Er ein ausschließliches Anrecht hatte. Das Leben (Blut) und die innerliche Kraft des Herzens (Fett) gehörten Ihm allein.
Es gibt Teile vom Werk des Herrn Jesus, die zu begreifen uns Gott nicht ermöglicht. Von gar keinem Tier durfte Fett gegessen werden. Das Fett spricht von der Kraft des Tieres. Das Fett des Opfertieres spricht von der Energie, mit welcher der Herr Jesus sein Werk vollbracht hat. Gott allein kann diese Kraft vollkommen ermessen.
Auch das Blut durfte nicht gegessen werden. Das Blut macht das Leben eines Geschöpfes aus. Das Leben gehört nur Gott. Wenn ein Leben genommen wird, soll es in dem Bewusstsein geschehen, dass es Gott gehört (3Mo 17,10-14; 1Mo 9,6). Darum sollte man das Blut fließen lassen.
Gott hat bestimmt, dass es „ohne Blutvergießen keine Vergebung gibt“ (Heb 9,22). Wir dürfen glauben, dass das Blut uns von allen Sünden reinigt (1Joh 1,7b). Aber was die tiefe Bedeutung des Blutes Christi für Gott ist, kann durch den Verstand des Menschen nicht ergründet werden. Wer das jedoch versucht, verfällt in Irrtümer.