Behandelter Abschnitt 2Mo 23,1-3
Verse 1–3 | Kein falsches Zeugnis ablegen
1 Du sollst kein falsches Gerücht aufnehmen; du sollst deine Hand nicht dem Gottlosen reichen, um ein ungerechter Zeuge zu sein. 2 Du sollst der Menge nicht folgen, um Böses zu tun; und du sollst bei einem Rechtsstreit nicht antworten, indem du dich nach der Menge richtest, [das Recht] zu beugen. 3 Und den Geringen sollst du in seinem Rechtsstreit nicht begünstigen.
In diesem Abschnitt geht es um eine genauere Ausführung zum neunten Gebot (2Mo 20,16). Worte aussprechen ist keine unschuldige Beschäftigung: „Ich sage euch aber: Von jedem unnützen Wort, das die Menschen reden werden, werden sie Rechenschaft geben am Tag [des] Gerichts; denn aus deinen Worten wirst du gerechtfertigt werden, und aus deinen Worten wirst du verurteilt werden“ (Mt 12,36.37). Unsinn reden ist schon schlimm, ein böses Gerücht verbreiten noch schlimmer. Lügen werden gebraucht, um die Wahrheit zu verschleiern. Hierdurch kann das Böse bestehen bleiben und sein zerstörendes Werk fortsetzen. Für den Gläubigen heute gilt, was Epheser 4 sagt (Eph 4,25).
Die Mehrheit der Menschen um uns her wird von dem Bösen getrieben und sucht das Böse, will das Böse und schließt Gott aus. Was die Mehrheit will, wird zur Norm erklärt (Demokratie). Gott will, dass die Glieder seines Volkes dabei nicht mitmachen. Das Recht darf nicht gebeugt werden, wie es heutzutage oftmals geschieht. Das Recht wird dem angepasst, was die Mehrheit für richtig hält. Weil aber die Mehrheit nicht mit Gott rechnet, wird das Recht unbiblisch angewendet (denken wir an Punkte wie Abtreibung, Euthanasie, eheähnliche Gemeinschaften und Homo-Ehen).
Das Recht muss seinen Lauf nehmen. Das Anpassen des Strafmaßes aus Mitleid mit einem Geringen ist ebenso falsch wie eine Vorzugsbehandlung für jemanden mit Ansehen.