Behandelter Abschnitt Ps 140,9-11
Verse 9–11 | Gebet ums Gericht
9 Die Häupter derer, die mich umringen – das Unheil ihrer Lippen bedecke sie! 10 Mögen feurige Kohlen auf sie herabfallen! Ins Feuer stürze er sie, in Was serfluten, dass sie nicht aufstehen! 11 Der Mann von [böser] Zunge möge nicht feststehen im Land; der Mann der Gewalttat – das Böse möge ihn jagen bis zum Sturz!
Die Forderung, dass das Böse aus dem Mund des Hauptes der Feinde, die ihn umgeben, ihn selbst bedecken soll, ist kein persönlicher Schrei nach Rache (Vers 9). Er bittet Gott, Ungerechtigkeit, Drohungen und Verleumdungen zu bestrafen, gemäß der Regel der Vergeltung, dass das Böse, das ein Mensch einem anderen antut oder antun will, ihn selbst trifft (2Mo 21,24; vgl. Est 5,14; 9,25; Ps 7,15.16; Spr 26,27; Dan 6,25).
Der Gottesfürchtige gibt auch an, was ein angemessenes Gericht für seine Feinde ist (Vers 11). Er spricht von „feurigen Kohlen“, „dem Feuer“ und „Wasserfluten“. Feurige Kohlen müssen vom Himmel auf sie herabfallen (Ps 11,6); ins Feuer und in Wasserfluten müssen sie gestürzt werden. Das bedeutet ihr endgültiges Gericht, denn dieses Gericht muss dazu führen, „dass sie nicht aufstehen“ können. Dieses Gericht wird alle Feinde des gläubigen Überrestes treffen.
Angesichts des Endgerichts Gottes ist es klar, dass „der Mann von [böser] Zunge“ nicht im Land feststehen wird (Vers 11). Diese Person zeichnet sich nicht nur durch lügnerische Worte, sondern auch durch Gewalt aus, ein Mensch, dessen Taten Tod und Zerstörung verursachen. Dieser gewalttätige Mensch wird schnell vom „Bösen“ gejagt werden, „bis zum Sturz“, bis er ganz und gar vertrieben ist.
Für Übelredner und Übeltäter gibt es keine Zukunft im verheißenen Land. Sie werden nicht an der Ruhe des Friedensreiches teilhaben. Ihr Anteil ist die Hölle. Darin werden sie entsprechend ihren Worten und Taten geworfen werden, und darin werden sie in alle Ewigkeit ihre Zungen wegen der Qual zerbeißen.