Behandelter Abschnitt Hiob 31,29-32
Verse 29–32 | Schadenfreude und Mangel an Gastfreundschaft
29 Wenn ich mich freute über das Unglück meines Hassers und aufjauchzte, als Böses ihn traf 30 (nie habe ich ja meinem Gaumen erlaubt zu sündigen, durch einen Fluch seine Seele zu fordern); 31 wenn die Leute meines Zeltes nicht gesagt haben: Wer wäre nicht von seinem Fleisch satt geworden! 32 (der Fremde übernachtete nicht draußen, ich öffnete dem Wanderer meine Tür);
Mit dieser Erklärung der Unschuld bringt Hiob zum Ausdruck, dass er sich niemals der Schadenfreude schuldig gemacht hat (Vers 29). Wenn jemand, der ihn hasste, in Not geriet, zum Beispiel in große finanzielle Schwierigkeiten, überkam ihn kein triumphales Gefühl der Freude. Er hat auch nicht plötzlich gute Laune bekommen, als sein Hasser beispielsweise von einer schlimmen Krankheit befallen wurde. Können wir ihm das nachsprechen?
Abgesehen davon, dass er keine Schadenfreude in seinem Herzen zuließ, unterließ er es auch, mit Worten daran Ausdruck zu verleihen (Vers 30). Er unterscheidet zwischen der inneren und äußeren Sünde der Schadenfreude. Hiob spricht nun über die äußere Seite dieser Sünde. Er wünschte seinem Feind keinen Schaden, indem er einen Fluch über ihn aussprach, zum Beispiel, dass er tot umfallen möge. Um aufrichtig sagen zu können, was Hiob hier sagt, muss man in der unmittelbaren Nähe Gottes leben.
Den Vorwurf mangelnder Gastfreundschaft weist Hiob zurück, indem er auf Menschen verweist, die seine Gastfreundschaft bezeugen können (Vers 31). Wir können dabei an seine Diener denken. Alle, die an Hiobs Tisch saßen, genossen das Fleisch, das er hatte servieren lassen. Hiobs Gastfreundschaft war bekannt und wurde von allen gelobt.
Seine Gastfreundschaft beschränkte sich nicht auf eine Mahlzeit und nicht auf Bekannte. Er ging auf die Straße und lud den Fremden, der keine Unterkunft hatte, ein, bei ihm zu schlafen (Vers 32). Der Reisende brauchte keine Herberge zu suchen, sondern Hiob öffnete ihm seine Türen und empfing ihn in häuslicher Atmosphäre.