Und nun, wahrlich, ich bin ein Blutsverwandter; doch ist auch ein näherer Blutsverwandter da als ich: Näherer Blutsverwandter (engl: der das Recht der Lösung [Erlösung] hat). Der Herr kann alles tun. „Aber bei uns gibt es Schwierigkeiten, weil unser Herz so arglistig ist und immer wieder aufs Neue versucht, durch einen anderen Löser erlöst zu werden“ (HLH).
Boas kann Ruth kein endgültiges Heiratsversprechen geben, weil es noch eine gesetzliche Vorschrift gibt bezüglich des „näheren Blutsverwandten“. Dieser nähere Blutsverwandte ist ein Bild des Gesetzes (Röm 7). Theoretisch kann das Gesetz ebenfalls lösen (3Mo 18,5). Das Gesetz übt zuerst seine Forderungen aus. Es ist daher den Gläubigen zuerst einmal viel näher als jeder andere Weg der Erlösung. Das Gesetz führt zur Selbsterlösung. Doch dann läge der Ruhm auf unserer Seite.