Wer aber zweifelt, wenn er isst, ist verurteilt, weil er es nicht aus Glauben tut. Alles aber, was nicht aus Glauben ist, ist Sünde: Der Glaube ist hier nicht der errettende Glaube, sondern die Glaubensgemeinschaft mit dem Herrn. Glaube und Gewissen werden hier einander gegenübergestellt.
Alles, was nicht aus Glauben ist, ist Sünde: Wo der Glaube fehlt, handelt jemand gegen sein Gewissen. Wenn mein Bruder nicht aus Glauben handeln kann, tut er etwas gegen sein Gewissen; auf diesem Weg kommt er zu Fall.
Denn wenn Christen handeln, muss das auf den persönlichen Anweisungen des Herrn beruhen, in vertraulichem Umgang mit ihm; das darf nicht darauf beruhen, was andere tun (H. Medema).
Zusammenfassung Kapitel 14
Warnung vor liebloser Verurteilung der äußeren Lebensführung anderer (14,1–12) – Die Starken sollen den Schwachen kein Anstoß im Glauben sein (14,13–23)
Der Schwache ist nicht per se ungeistlich und der Starke nicht per se geistlich – oft ist es sogar umgekehrt, aber nicht zwangsläufig.
Gesetzlichkeit bedeutet: Ich mache meine Sicht zur Verhaltensnorm für andere.
Das Entscheidende ist das gute Gewissen des Einzelnen.
Die Herrschaft über die Gläubigen hat allein Christus (V. 9).
Wandeln nach der Liebe ist gegenseitige Rücksichtnahme und Erbauung des anderen (V. 15).
Das Gesetz der Liebe steht höher als das Gesetz der Freiheit (V. 15).
Frieden und gegenseitige Erbauung sind Kennzeichen der Familie Gottes.
Das Gewissen muss geachtet werden, sonst ist keine gegenseitige Beziehung möglich (V. 22.23).