Behandelter Abschnitt 3Mo 25,31-34
Aber die Häuser der Dörfer, die keine Mauer ringsum haben, sollen dem Feld des Landes gleichgeachtet werden; es soll Lösungsrecht für sie sein, und im Jubel-Jahr sollen sie frei ausgehen. 32 Und was die Städte der Leviten, die Häuser der Städte ihres Eigentums betrifft, so soll ein ewiges Lösungsrecht für die Leviten sein. 33 Und wenn jemand von einem der Leviten löst, so soll das verkaufte Haus in der Stadt seines Eigentums im Jubel-Jahr frei ausgehen; denn die Häuser der Städte der Leviten sind ihr Eigentum unter den Kindern Israel. 34 Aber das Feld des Bezirks ihrer Städte soll nicht verkauft werden, denn es gehört ihnen als ewiges Eigentum.
Anders war es bei den Häusern der Dörfer. Sie wurden zu den Feldern des Landes gerechnet. Sie waren unbedingt erforderlich, um das Land zu bebauen.
Städte der Leviten. Die Häuser der Leviten behielten ein ewiges Lösungsrecht. Sie konnten zwar verkauft werden, doch sie konnten jederzeit zurückgekauft werden. Diese Häuser gingen im Jubel-Jahr wieder an den ursprünglichen Besitzer zurück.
Und wenn dein Bruder verarmt und seine Hand bei dir wankend wird, so sollst du ihn unterstützen; wie der Fremde und der Beisasse soll er bei dir leben. 36 Du sollst nicht Zinsen und Wucher von ihm nehmen und sollst dich fürchten vor deinem Gott, damit dein Bruder bei dir lebe. 37 Dein Geld sollst du ihm nicht auf Zinsen geben und deine Nahrungsmittel nicht auf Wucher geben. 38 Ich bin der Herr, euer Gott, der ich euch aus dem Land Ägypten herausgeführt habe, um euch das Land Kanaan zu geben, um euer Gott zu sein.
Im Übrigen war es ein Gebot der Liebe, den Bruder finanziell oder mit Nahrungsmitteln zu versorgen, die man ihm auslieh. In diesem Fall durften weder Zinsen noch Wucher bei der Rückzahlung verlangt werden. Gott hatte dem Volk das Land umsonst gegeben, so sollte auch der reiche Bruder umsonst ausleihen.