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Und das Land soll nicht für immer verkauft werden, denn mein ist das Land; denn Fremde und Beisassen seid ihr bei mir.
Zwei Dinge werden in diesen Versen noch einmal hervorgehoben: Kein dauerhafter Verkauf von Grund und Boden war gestattet. Der Grund lautete einfach: Denn mein ist das Land.
Die Bewohner sollten das Land nicht als ihr persönliches Eigentum betrachten. Es war ihnen geliehen; sie waren Fremde und Beisassen. Auch unser gesamter Besitz ist uns zur Verwaltung anvertraut (1Kor 7,31). Der reichte Hiob hatte recht, als er sagte: „Nackt bin ich aus meiner Mutter Leib gekommen, und nackt werde ich dahin zurückkehren“ (Hiob 1,21).