Behandelter Abschnitt Hes 48,20-22
Das ganze Hebopfer soll 25 000 Mal 25 000 Ruten sein. Den vierten Teil des heiligen Hebopfers sollt ihr heben zum Eigentum der Stadt. 21 Und das Übrige soll dem Fürsten gehören; auf dieser und auf jener Seite des heiligen Hebopfers und des Eigentums der Stadt, längs der 25 000 Ruten des Hebopfers bis zur Ostgrenze, und nach Westen längs der 25 000 zur Westgrenze hin, gleichlaufend mit den Stammesanteilen, soll dem Fürsten gehören. Und das heilige Hebopfer und das Heiligtum des Hauses soll in dessen Mitte sein. 22 Und vom Eigentum der Leviten und vom Eigentum der Stadt ab, die in der Mitte dessen liegen, was dem Fürsten gehört, was zwischen der Grenze Judas und der Grenze Benjamins ist, soll dem Fürsten gehören: Der vierte Teil des heiligen Hebopfers, also wohl auch ein Teil der Gebiete, die den Priestern und den Leviten gehören, soll der Stadt zugerechnet werden (siehe FN in EÜ zu Vers 20). Weiterhin werden die beiden Teile des Fürsten noch einmal erwähnt.