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Behandelter Abschnitt 2Mo 21,28-32
Und wenn ein Ochse einen Mann oder eine Frau stößt, dass sie sterben, so soll der Ochse gewiss gesteinigt und sein Fleisch nicht gegessen werden; aber der Besitzer des Ochsen soll schuldlos sein. 29 Wenn aber der Ochse vorher stößig war, und sein Besitzer ist gewarnt worden, und er hat ihn nicht verwahrt, und er tötet einen Mann oder eine Frau, so soll der Ochse gesteinigt und auch sein Besitzer soll getötet werden. Es ist ein Unterschied, ob der Besitzer eines Ochsen wusste