Für uns Gläubige geht es vor diesem Richterstuhl um unsere Taten, die wir im Leib getan haben, seien sie gut oder böse. Unsere Taten werden geprüft. Wie viel haben wir von unserem Versagen und auch dem Guten in unserem Leben vollständig vergessen oder sogar nie wirklich gekannt. Aber alles wird an jenem Tag in Erinnerung gebracht werden, so dass wir die Dinge genau kennen werden, so wie wir erkannt worden sind (vgl. 1Kor 8,2.3). Wird das nicht zu einer vertieften Wertschätzung der Liebe und Gnade führen, die bereits mit all unserem Bösen gehandelt hat und uns trotz so viel Versagens sicher ans Ziel nach Hause gebracht hat?
Zugleich wird jede noch so kleine Handlung, die Christus zum Motiv hatte, belohnt werden. Wenn nicht die ganze Vergangenheit hervorgerufen würde, verlören wir, wie jemand einmal gesagt hat, viel „Material“ für den Lobpreis, den wir in Ewigkeit aussprechen und singen werden. Das Offenbarwerden vor dem Richterstuhl macht uns nicht passend für die Herrlichkeit, sondern befähigt uns, die Herrlichkeit in vollem Maß zu genießen.
Die praktischen Konsequenzen des Richterstuhls
„Da wir nun den Schrecken des Herrn kennen, so überreden wir die Menschen, Gott aber sind wir offenbar geworden; ich hoffe aber, auch in euren Gewissen offenbar geworden zu sein“ (Vers 11).
Der Apostel spricht nun von den gegenwärtigen Ergebnissen des Bewusstseins, einmal vor dem Richterstuhl des Christus zu stehen. Wenn auch Gläubige und Ungläubige vor diesem Richterstuhl stehen werden, wissen wir aus anderen Schriftstellen, dass dies zu ganz verschiedenen Zeitpunkten und mit sehr unterschiedlichen Ergebnissen sein wird. Für Ungläubige wird der Tag der Offenbarwerdung ein Tag des Schreckens sein. Denn für sie geht es nicht nur darum, im Blick auf ihre Taten offenbar zu werden, sondern sie werden als Personen gerichtet werden. Da Paulus diese Konsequenz kannte, überredete er die Menschen, dem kommenden Zorn zu entfliehen.