Behandelter Abschnitt 1Kor 7,12-17
Den Verheirateten gibt der Apostel nicht nur eine Empfehlung, sondern eine direkte Anweisung des Herrn. Die Frau soll nicht von dem Mann geschieden werden. Sollte sie schon geschieden sein, so soll sie unverheiratet bleiben oder sich mit ihrem Mann versöhnen. Auch soll ein Mann seine Frau nicht entlassen.
Verse 12–17
„Den übrigen aber sage ich, nicht der Herr: Wenn ein Bruder eine ungläubige Frau hat, und diese willigt ein, bei ihm zu wohnen, so entlasse er sie nicht. Und eine Frau, die einen ungläubigen Mann hat, und dieser willigt ein, bei ihr zu wohnen, so entlasse sie den Mann nicht. Denn der ungläubige Mann ist geheiligt durch die Frau, und die ungläubige Frau ist geheiligt durch den Bruder; sonst wären ja eure Kinder unrein, nun aber sind sie heilig. Wenn aber der Ungläubige sich trennt, so trenne er sich. Der Bruder oder die Schwester ist in solchen Fällen nicht gebunden; in Frieden aber hat uns Gott berufen. Denn was weißt du, Frau, ob du den Mann erretten wirst? Oder was weißt du, Mann, ob du die Frau erretten wirst? Doch wie der Herr einem jeden zugeteilt hat, wie Gott einen jeden berufen hat, so wandle er; und so ordne ich es in allen Versammlungen an“.
Der Apostel greift nun die schwierige Situation eines Bruders mit einer ungläubigen Frau bzw. Einer Frau mit einem ungläubigen Ehemann auf; zu solchen Fällen gibt er sein Urteil ab. Hier ist auch nicht einen Augenblick an den Fall zu denken, dass ein Gläubiger einen ungläubigen Ehepartner heiratet; das ist den Gedanken des Herrn eindeutig entgegengesetzt (2Kor 6,14). Hier geht es um Fälle von gemischten Ehen, wo einer der beiden Ehepartner nach der Eheschließung bekehrt worden ist. In einen solchen Fall wird der Gläubige durch die Gemeinschaft mit dem Ungläubigen nicht verunreinigt. Im Gegenteil, der ungläubige Teil ist geheiligt und die Kinder sind heilig.
Heiligung und Heiligkeit bedeuten hier nicht einen geistlichen Zustand, durch den die Betreffenden in Beziehung zu Gott gebracht werden, sondern es ist mehr der Gedanke, dass diese Verbindung durch den gläubigen Teil rein und von Gott anerkannt ist, so dass der gläubige Teil in dieser Verbindung bleiben kann.
Wenn sich jedoch der ungläubige Teil trennen will, so ist der gläubige Teil von den Fesseln, an einen Ungläubigen gebunden zu sein, befreit. Er soll dann nicht irgendwelche Auseinandersetzungen mit demjenigen beginnen, der sich getrennt hat, denn ‘in Frieden aber hat uns Gott berufen‘.
Dies gibt jedoch dem gläubigen Teil weder einen Freibrief, die Fesseln zu brechen und sich von dem Ungläubigen zu trennen, noch gewährt es einem verlassenen Gläubigen die Zustimmung, sich wieder zu verheiraten. Es soll dem Gläubigen fern liegen, sich von dem Ungläubigen trennen zu wollen; vielmehr soll der gläubige Bruder oder die gläubige Schwester um jeden Preis in dieser Beziehung ausharren und im Blick auf die Errettung des Ungläubigen auf Gott rechnen. Auf diese Weise unterwirft man sich dem, was der Herr zugelassen hat und wandelt in Übereinstimmung mit Seinem Willen.