Behandelter Abschnitt Ps 5,5-11
Ps 5,5-11: 5 Denn nicht ein Gott bist du, der an Gottlosigkeit Gefallen hat; bei dir wird das Böse nicht weilen. 6 Nicht werden die Toren bestehen vor deinen Augen; du hasst alle, die Frevel tun. 7 Du wirst die Lügenredner vertilgen; den Mann des Blutes und des Truges verabscheut der HERR. 8 Ich aber, ich werde in der Größe deiner Güte eingehen in dein Haus, ich werde anbeten in deiner Furcht gegen deinen heiligen Tempel. 9 Leite mich, HERR, in deiner Gerechtigkeit um meiner Feinde willen; ebne vor mir deinen Weg. 10 Denn in ihrem Mund ist nichts Zuverlässiges; ihr Inneres ist Verderben, ein offenes Grab ihr Schlund; ihre Zunge glätten sie. 11 Lass sie büßen, o Gott; mögen sie fallen durch ihre Pläne! Stoße sie weg wegen der Menge ihrer Übertretungen, denn sie sind widerspenstig gegen dich gewesen.
In dem nun folgenden Gebet ziehen vor den Augen der Seele vorüber: das Wesen Gottes (Ps 5,5-7); das Verlangen der Gottesfürchtigen (Ps 5,8.9); die Bosheit der Gottlosen (Ps 5,10.11).
Der Psalmist denkt zuerst an Gott, denn sein Gebet beruht auf der Tatsache, dass das gerechte Wesen Gottes es Gott unmöglich macht, über Sünde hinwegzugehen, und dass die Herrschaft Gottes erfordert, dass Gott die Gottlosen richtet. Gottes Wesen ist solcher Art, dass Er an der Gottlosigkeit keinen Gefallen haben kann und dem Bösen nicht erlauben kann, in seiner Gegenwart zu verweilen; daher muss in Gottes Herrschaft der Übeltäter gerichtet und von Gott verabscheut werden (Ps 5,5-7).
Was den Gottesfürchtigen betrifft, so erkennt der Psalmist, dass er in Gottes Haus – die Gegenwart Gottes – nur auf der Grundlage der Gnade eintreten kann. Dennoch schaut er in der Anwesenheit seiner Feinde auf Gott, dass Gott ihn in Gerechtigkeit führen möge und dass Er seinen Weg vor ihm ebnen möge (Ps 5,8.9).
Die Gottlosen sind gekennzeichnet durch Korruption vor den Menschen und Rebellion gegen Gott. Heuchelei bzw. Schmeichelei ist auf ihrer Zunge, und Rebellion ist in ihren Herzen. Der Gottesfürchtige schaut auf Gott, dass Er das Gericht über sie vollstrecken möge (Ps 5,10.11).