Behandelter Abschnitt Off 20,15
„Und wenn jemand nicht geschrieben gefunden wurde in dem Buch des Lebens, so wurde er in den Feuersee geworfen“ (20,15).
Im Alten Bund trug der Hohepriester Israels die Namen der zwölf Stämme, auf Edelsteinen eingraviert, auf seiner Brust. So sind auch alle Namen der Seinen in dem Herzen Jesu eingraviert, eingegraben mit dem Blut des Lammes, das da reinigt von aller Sünde. Diese Blut-Inschrift ist die einzige Möglichkeit, dem Gericht zu entrinnen.
Es ist aber keineswegs so, dass es bei dieser letzten Gerichtssitzung noch solche geben könnte, die im Buch des Lebens eingetragen wären. Nein, denn in solchem Fall würde der Heilige Geist dies auch ausdrücklich vermerkt haben. Im Gegenteil hat der Herr in Johannes 5,24 deutlich gesagt, dass, wer an Ihn glaubt, nicht ins Gericht kommt. Dies ist auch gar nicht möglich, denn wir haben bereits gesehen, dass der Herr schon vor dem 1000-jährigen Reich die Seinen herausgerufen und zu sich ins Vaterhaus genommen hat, ja, dass sie als Mitspitzer seinen Thron umgeben werden beim Gericht.
Solche, die im 1000-jährigen Reich errettet werden, kommen auch nicht in Frage, denn sie empfangen, wie wir, das ewige Leben und werden nicht sterben (vgl. Jer 31,31-34; Heb 8). Auch ersehen wir aus Jesaja 65, dass dann unter der Herrschaft absoluter Gerechtigkeit der Tod nur noch die Folge direkter Sünde mit erhobener Hand sein wird. Auch wird dann aller Fluch aufgehoben sein. Somit kann vor dem großen, weißen Thron keiner mehr gefunden werden, der gerechtfertigt werden könnte, nein, es wird ausschließlich ein Gericht der Toten „ohne Christus“ sein. O, wie ernst ist es also, nur eine Form der Gottseligkeit zu haben, d. h. nur eine äußere, wertlose Religiosität. Man täusche sich nicht, auf der Schwelle zu stehen, heißt noch nicht, drinnen zu sein!