Behandelter Abschnitt Mt 18,34-35
Vers 34 nimmt nun der Herr die Gnadenstellung, die er dem Verschuldeten gegenüber eingenommen hatte, zurück und geht in heiligem Zorn den Rechtsweg. Er überliefert ihn den Peinigern. Gott kann sich genötigt sehen, uns einem Peiniger zu überlassen — ob auch nur für eine Zeit, — wenn wir unseren Geschwistern gegenüber hart sind und nicht aufeinander warten können. Das hätte der Mann einsehen können. Ja, wieviel mögen wir noch nicht eingesehen haben dem Herrn gegenüber!
Durch Warten erstarken wir und reifen für die Herrlichkeit. Durch Warten bildet sich unser Charakter und kommen wir dem Herrn näher, denn nur aus ihm, dem Wartenden, können wir die Gnade des Wartens schöpfen und bleiben wir frei von Ungeduld und vom Grenzenstecken. „Das Meer seiner Gnade." Unerschöpflich ist feine Gnade — unbegrenzt wird auch, wenn wir aus diesem Meer der Gnade schöpfen, die Kraft, diejenigen zu lieben, die uns ungerecht begegnen. „Sein Herr überlieferte ihn den Peinigern", bis er alles bezahlt hätte.
Den Peinigern aber verfallen alle, die nicht vergeben können. Dann fällt die Pein auf sie zurück in irgend welcher Form und zu irgend welcher Zeit, aber der Herr weiss uns zu finden. „Also wird euch mein himmlischer Vater auch tun . . ." Da wird dann der Vater zum Richter, wie er es in der Tat ist. Für Jesum war der Vater kein Richter, denn er war dem Vater in allen Dingen ein wohlgefälliger Sohn. Das hat der Vater ihm selbst bezeugt auf dem Verklärungsberge: „Das ist mein lieber Sohn, an dem ich Wohlgefallen habe." Etwas Höheres, Herrlicheres kann ein Menschenkind nicht wünschen und nicht erwarten, als dass der Vater ihm sein Wohlgefallen kundtut, indem er ihm zu verstehen gibt: „Mein Sohn, mein Kind, ich bin zufrieden." Da wird man reichlich belohnt aus dem Herzen des Vaters für jede tragende Liebe, die man anderen gegenüber hat, die einem etwas schuldig geblieben sind. Es fällt uns da vom Vater reiche Gnade zu, die weit hinausgeht über das, was wir je dem Bruder oder der Schwester an tragender Liebe beweisen können.