Behandelter Abschnitt 3. Mose 14,34-48
Der Aussatz am Haus
Wir schließen diesen Teil unserer Betrachtung mit einer kurzen Bemerkung über den Aussatz an einem Haus.
Das Übel des Aussatzes an einer Person oder an einem Kleidungsstück konnte sich in der Wüste vorfinden, aber der Aussatz an einem Haus konnte natürlich nur im Land Kanaan vorkommen (V. 34–38).
Wenn wir das Haus als Bild einer Versammlung betrachten, so finden wir hier verschiedene wichtige Grundsätze niedergelegt, wie wir nach den Gedanken Gottes zu handeln haben, wenn sittlich Böses in eine Versammlung eingedrungen ist oder wenn auch nur ein Verdacht in dieser Hinsicht vorliegt. Dieselbe Ruhe und Geduld, die wir bei der Untersuchung einer Person oder eines Kleidungsstückes bemerkten, tritt uns auch hier hinsichtlich des Hauses entgegen. In keinem Fall zeigt sich Überstürzung oder Gleichgültigkeit.
Der Mann, der ein Interesse an dem Haus hatte, durfte die verdächtigen Symptome, die sich an den Wänden zeigten, nicht gleichgültig behandeln, noch durfte er selbst über diese Symptome ein Urteil fällen. Untersuchung und Urteil standen nur dem Priester zu. Sobald sich irgendetwas Verdächtiges zeigte, nahm der Priester eine richterliche Stellung dem Haus gegenüber ein. Das Haus stand unter Beurteilung, aber das Urteil war noch nicht gefällt. Der vollkommene Zeitabschnitt von sieben Tagen musste zu Ende sein, ehe ein Beschluss gefasst werden konnte. Die Symptome konnten sich als rein oberflächlich erweisen; dann brauchte nichts weiter zu geschehen. „Und der Priester soll am siebten Tag wiederkommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat an den Wänden des Hauses um sich gegriffen, so soll der Priester gebieten, dass man die Steine, an denen das Übel ist, herausreiße und sie hinauswerfe außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort“ (V. 39.40).
Nicht das ganze Haus wurde verurteilt. Man musste zunächst versuchen, die mit dem Übel behafteten Steine zu entfernen. „Und wenn das Übel nach dem Ausreißen der Steine und nach dem Abkratzen des Hauses und nach dem Bewerfen wiederkehrt und am Haus ausbricht, so soll der Priester kommen; und besieht er es, und siehe, das Übel hat am Haus um sich gegriffen, so ist es ein fressender Aussatz am Haus: Es ist unrein. Und man soll das Haus niederreißen, seine Steine und sein Holz und allen Lehm des Hauses, und es hinausschaffen außerhalb der Stadt an einen unreinen Ort“ (V. 43–45). Der Fall war hoffnungslos, das Übel unheilbar, und so musste das ganze Gebäude zerstört werden. „Und wer in das Haus hineingeht, solange es verschlossen ist, wird unrein sein bis an den Abend; und wer in dem Haus schläft, soll seine Kleider waschen; und wer in dem Haus isst, soll seine Kleider waschen“ (V. 46.47).
Berührung verunreinigt. Das ist ein ernster Grundsatz. In der levitischen Haushaltung begegnen wir ihm immer wieder, und er ist in unseren Tagen ebenso wahr. „Wenn aber der Priester hineingeht und es besieht, und siehe, das Übel hat am Haus nicht um sich gegriffen nach dem Bewerfen des Hauses, so soll der Priester das Haus für rein erklären; denn das Übel ist heil geworden“ (V. 48). Die Entfernung der beschädigten Steine usw. hatte das Fortschreiten des Übels gehemmt und jedes weitere Verfahren unnötig gemacht. Das Haus war nicht länger als unter richterlicher Beurteilung stehend zu betrachten. Nachdem es durch die Besprengung mit Blut gereinigt worden war, konnte es wieder bewohnt werden.
Die Beurteilung des Bösen in einer Versammlung
Und was ist nun die Belehrung, die wir aus all dem ziehen können? Sie ist interessant, ernst und praktisch. Denken wir z. B. an die Versammlung in Korinth. Sie war ein geistliches, aus geistlichen Steinen erbautes Haus. Aber leider entdeckte das scharfsichtige Auge des Apostels an seinen Wänden gewisse Erscheinungen von höchst verdächtigem Aussehen. Blieb er dabei gleichgültig? Absolut nicht. Er war viel zu sehr von dem Geist des Herrn des Hauses durchdrungen, als dass er solche bösen Symptome hätte unbeachtet lassen können. Aber er übereilte sich auch nicht. Er befahl, dass der mit Aussatz behaftete Stein entfernt und das Haus gründlich abgekratzt wurde. Dann wartete er geduldig den Erfolg ab. Und wie war der Erfolg? Wie sein Herz ihn nur wünschen konnte. „Der aber die Niedrigen tröstet, Gott, tröstete uns durch die Ankunft des Titus; nicht allein aber durch seine Ankunft, sondern auch durch den Trost, womit er bei euch getröstet worden war – als er uns kundtat eure Sehnsucht, euer Wehklagen, euren Eifer für mich, so dass ich mich umso mehr freute . . . Ihr habt in allem bewiesen, dass ihr an der Sache rein seid“ (vgl. 1Kor 5 mit 2Kor 7,6.7.11). Das ist ein schönes Beispiel. Die Sorge des Apostels fand ihre Belohnung. Der Plage wurde Einhalt geboten und die Versammlung von dem befleckenden Einfluss befreit, der immer vorhanden ist, wenn Böses nicht verurteilt und gerichtet wird.
Ein anderes ernstes Beispiel finden wir in Offenbarung 2,12–16. Hier nimmt der göttliche Priester gegenüber der Versammlung zu Pergamus den Platz des Richters ein. Er konnte bei solch besorgniserregenden Erscheinungen nicht gleichgültig bleiben, aber voll von Geduld und Gnade gibt Er Zeit zur Buße. Wenn aber Zurechtweisung, Warnung und Zucht fruchtlos bleiben, so muss das Gericht seinen Lauf nehmen.
Diese Dinge enthalten eine Fülle von praktischen Unterweisungen hinsichtlich der Lehre von der Versammlung. Die sieben Gemeinden von Kleinasien liefern uns verschiedene treffende Beispiele von einem Haus, das unter priesterlicher Beurteilung steht. Wir sollten die Sendschreiben ernstlich und unter Gebet erforschen. Sie sind von unschätzbarem Wert. Sorglosigkeit ist wirklich nicht am Platz, solange sich irgendetwas Verdächtiges in der Versammlung zeigt. Vielleicht möchte mancher sagen: „Es ist nicht meine Sache, darüber zu wachen.“ Aber er täuscht sich. Es ist Sache eines jeden, der den Herrn des Hauses lieb hat, über die Reinheit dieses Hauses mit ernster Sorge zu wachen, und wenn wir vor der geziemenden Sorgfalt und Handlungsweise zurückschrecken, so wird es uns am Tag des Herrn nicht zur Ehre gereichen.