Schlachter 1951
Versliste
Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.
Und der erste Sohn, den sie gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders erzogen werden, damit sein Name nicht aus Israel verschwinde.
Verschwägert euch mit uns; gebt uns eure Töchter und nehmt ihr unsere Töchter!
Und Saul gebot seinen Knechten: Redet heimlich mit David und sprechet: Siehe, der König hat Lust zu dir, und alle seine Knechte lieben dich; so sollst du nun des Königs Tochtermann werden!
Da sprach Juda zu Onan: Komm zu deines Bruders Weib und vollziehe mit ihr die Pflichtehe, daß du deinem Bruder Samen erweckest!
Wenn Brüder beieinander wohnen und einer von ihnen kinderlos stirbt, so soll das Weib des Verstorbenen nicht einen fremden Mann von auswärts nehmen, sondern ihr Schwager soll zu ihr kommen und sie zum Weibe nehmen und die Schwagerpflicht an ihr vollziehen.