Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;
der erste Sohn aber, den sie dann gebiert, soll auf den Namen seines verstorbenen Bruders (in die Geschlechtsregister) eingetragen werden, damit dessen Name in Israel nicht ausstirbt.
und verschwägert euch (überhaupt) mit uns: gebt uns eure Töchter und nehmt euch die unsrigen
Darauf gab er seinen Dienern (vgl. 16,15) die Weisung: „Redet vertraulich mit David und sagt ihm: ‚Der König hat offenbar Wohlgefallen an dir, und alle seine Diener haben dich gern; so werde also nun der Schwiegersohn des Königs!‘“
Da sagte Juda zu Onan: „Gehe zu der Frau deines Bruders ein und leiste ihr die Schwagerpflicht (= vollziehe mit ihr die Schwagerehe; vgl. 5.Mose 25,5-10), damit du das Geschlecht deines Bruders fortpflanzest!“
„Wenn Brüder beisammen wohnen und einer von ihnen stirbt, ohne einen Sohn zu hinterlassen, so soll sich die Ehefrau des Verstorbenen nicht nach auswärts an einen fremden Mann verheiraten, sondern ihr Schwager soll zu ihr eingehen und sie zu seiner Frau nehmen und die Schwagerehe mit ihr vollziehen;