Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Zu Hause befragten ihn dann seine Jünger nochmals hierüber,
und er erklärte ihnen: „Wer seine Frau entlässt (oder: sich von seiner Frau scheidet) und eine andere heiratet, begeht ihr (d.h. der ersten Frau) gegenüber Ehebruch,
und (ebenso) wenn sie sich von ihrem Manne scheidet und einen andern heiratet, so begeht sie Ehebruch.“ (Mt 5,32)
So ist z.B. eine verheiratete Frau gesetzlich an ihren Mann so lange gebunden, als er lebt; wenn aber der Mann stirbt, so ist sie frei von dem Gesetz, das sie an den Mann bindet.
Eine Ehefrau ist so lange gebunden, als ihr Mann lebt; wenn aber ihr Mann entschlafen ist, so steht es ihr frei, sich zu verheiraten, mit wem sie will, nur geschehe es im Herrn!