Unrevidierte Elberfelder 1905 mit Strongs
Versliste
UndG2532 inG1722 dem HauseG3614 befragtenG1905 ihnG846 dieG846 JüngerG3101 wiederumG3825 hierüberG846+G4012 ;
undG2532 er sprichtG3004 zu ihnenG846 : Wer irgendG1437 seinG846 WeibG1135 entlassenG630 undG2532 eine andereG243 heiratenG1060 wird, begeht EhebruchG3429 gegenG1909 sieG846 .
UndG2532 wennG1437 ein WeibG1135 ihrenG846 MannG435 entlassenG630 undG2532 einen anderenG243 heiratenG1060 wird, so begehtG3429 sie EhebruchG3429 .
DennG1063 das verheirateteG5220 WeibG1135 ist durchs GesetzG3551 an den MannG435 gebundenG1210 , solange er lebtG2198 ; wennG1437 aberG1161 der MannG435 gestorbenG599 ist, so ist sie losgemachtG2673 vonG575 dem GesetzG3551 des MannesG435 .
Ein WeibG1135 ist gebundenG1210 , so langeG3745 ZeitG5550 ihr MannG435 lebtG2198 ; wennG1437 aberG1161 derG846 MannG435 entschlafenG2837 ist, so istG2076 sie freiG1658 , sich zu verheiratenG1060 , an wenG3739 sie willG2309 , nurG3440 imG1722 HerrnG2962 .