Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn ich über mich (oder: für mich) selbst Zeugnis ablege, so ist mein Zeugnis ungültig.
(Nein) ein anderer ist es, der mit seinem Zeugnis für mich eintritt, und ich weiß, dass das Zeugnis, das er über mich (oder: für mich) ablegt, wahr ist.
Es darf nicht ein einzelner Zeuge gegen jemand auftreten, wenn es sich um irgendein Verbrechen oder irgendeine Verschuldung, um irgendein Vergehen handelt, das jemand begehen kann; erst aufgrund der Aussage von zwei oder von drei Zeugen soll eine Sache endgültig entschieden werden. –