Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn zwei Männer, Volksgenossen, miteinander handgemein werden und die Frau des einen, die herbeigeeilt ist, um ihren Mann aus den Händen dessen, der ihn schlägt, zu retten, jenen mit ihrer Hand bei den Geschlechtsteilen fasst,
so sollst du ihr die Hand abhauen, ohne einen Blick des Mitleids für sie zu haben! –
Und wenn deine Hand dich ärgert (= zum Bösen verführen will), so haue sie ab! Es ist besser für dich, verstümmelt in das Leben einzugehen, als dass du deine beiden Hände hast und in die Hölle kommst, in das unauslöschliche Feuer.