Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn du gegen eine Stadt heranziehst, um sie zu belagern, so sollst du sie zu einem friedlichen Abkommen auffordern.
Antwortet sie dir dann in friedfertiger Weise und öffnet sie dir freiwillig die Tore, so soll die ganze Bevölkerung, die sich darin befindet, dir fronpflichtig und dienstbar werden.
Will sie aber auf ein friedliches Abkommen mit dir nicht eingehen, sondern Krieg mit dir führen, so sollst du sie belagern;
und wenn der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt, so sollst du alle männlichen Personen in ihr mit der Schärfe des Schwerts niederhauen;
jedoch die Weiber und Kinder, das Vieh und alles, was sonst in der Stadt ist, ihre gesamte Beute, sollst du für dich als geraubtes Gut hinnehmen und über das bei deinen Feinden Erbeutete, das der HERR, dein Gott, dir gegeben hat, frei verfügen.
So sollst du es mit allen Städten halten, die in sehr weiter Entfernung von dir liegen und die nicht zu den Städten der hiesigen Völkerschaften gehören.
Dagegen von den Städten der hiesigen Völker, die der HERR, dein Gott, dir zu eigen gibt, darfst du nichts, was Odem hat, am Leben lassen,
sondern musst den Bann unerbittlich an ihnen vollstrecken, nämlich an den Hethitern und Amoritern, den Kanaanäern und Pherissitern, den Hewitern und Jebusitern, wie der HERR, dein Gott, dir geboten hat,
damit sie euch nicht zur Nachahmung all ihrer Greuel verleiten, die sie im Dienst ihrer Götter verübt haben, und ihr euch nicht gegen den HERRN, euren Gott, versündigt.
Wenn du eine Stadt lange Zeit belagern musst, um sie mit Waffengewalt zu erobern, so sollst du die zu ihr gehörenden Bäume nicht verderben, indem du die Axt an sie legst; sondern genieße ihre Früchte, sie selbst aber sollst du nicht umhauen; denn sind etwa die Bäume des Feldes Menschen, dass sie durch dich in Belagerungszustand versetzt werden müssten?
Nur solche Bäume, von denen du weißt, dass sie keine essbaren Früchte tragen, die darfst du vernichten und umhauen und magst von ihnen gegen die Stadt, die mit dir im Kriege liegt, Belagerungswerke aufführen, bis sie gefallen ist.“