Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn die Entscheidung einer Rechtssache, bei der es sich um Blutvergießen, um Eigentumsfragen (oder: Rechtsansprüche), um tödliche Misshandlung, überhaupt um irgendwelche Streitsachen in deinen Wohnorten handelt, für dich zu schwierig ist, so sollst du dich aufmachen und dich an den Ort begeben, den der HERR, dein Gott, erwählen wird.
Wende dich dann dort an die levitischen Priester und an den Richter, der zu jener Zeit im Amt sein wird, und frage bei ihnen an: sie werden dir dann den Rechtsspruch kundtun.
Du sollst dich alsdann an den Spruch halten, den sie dir von jenem Orte aus, den der HERR erwählen wird, kundtun werden, und sollst genau nach ihrer Anweisung verfahren:
nach Maßgabe der Weisung, die sie dir geben, und nach der Rechtsentscheidung, die sie dir mitteilen werden, sollst du handeln, ohne von dem Wortlaut, den sie dir verkündigen werden, nach rechts oder links abzuweichen.
Sollte aber jemand sich so vermessen benehmen, dass er auf den Priester, der im Amt ist, um den Dienst des HERRN, deines Gottes, daselbst zu verrichten, oder auf den Richter nicht hören will: ein solcher Mensch soll sterben! So sollst du das Böse aus Israel beseitigen;
das ganze Volk aber soll es erfahren, damit es sich fürchte und fernerhin nicht mehr vermessen handle.“