Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Auf die Aussage von zwei oder drei Zeugen hin soll ein solcher, der sterben muss, den Tod erleiden; auf die Aussage eines einzigen Zeugen hin darf er nicht getötet werden.
Wenn irgend jemand einen Menschen erschlägt, so soll man den Mörder auf die Aussage von Zeugen mit dem Tode bestrafen; aber das Zeugnis eines einzelnen soll nicht hinreichen, um jemand zum Tode zu verurteilen.
Drei sind es nämlich, die Zeugnis ablegen:
Zum drittenmal komme ich jetzt zu euch: „auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen wird jede Sache festgestellt (oder: entschieden) werden“ (5.Mose 19,15).
„Wenn dein Bruder sich verfehlt, so gehe hin und halte es ihm unter vier Augen vor. Hört er auf dich, so hast du deinen Bruder gewonnen;
hört er aber nicht, so nimm noch einen oder zwei (Brüder) mit dir, damit jede Sache (oder: der ganze Sachverhalt) auf Grund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen festgestellt wird (5.Mose 19,15).
Gegen einen Ältesten nimm keine Klage an, außer aufgrund der Aussagen von zwei oder drei Zeugen (5.Mose 19,15).