Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
„Wenn einer deiner Volksgenossen, ein Hebräer oder eine Hebräerin, sich dir verkauft (oder: dir verkauft wird), so soll er dir sechs Jahre lang dienen, aber im siebten Jahre sollst du ihn als einen Freien von dir entlassen;
und wenn du ihn dann freilässt, sollst du ihn nicht mit leeren Händen ziehen lassen,
sondern ihn gehörig ausstatten (mit Gaben) von deinem Kleinvieh, von deiner Tenne und von deiner Kelter: von dem, womit der HERR, dein Gott, dich gesegnet hat, sollst du ihm geben
und sollst bedenken, dass du selbst einst ein Knecht im Lande Ägypten gewesen bist und dass der HERR, dein Gott, dich (aus der Knechtschaft) erlöst hat; deshalb gebe ich dir heute dieses Gebot.
Wenn er aber zu dir sagen sollte: ‚Ich möchte nicht von dir weggehen!‘ – weil er dich und die Deinen liebgewonnen hat, da er sich bei dir wohl fühlt –,
so nimm eine Pfrieme und durchbohre ihm damit das Ohr in die Tür hinein: dann soll er für immer als Knecht in deinem Dienst bleiben; und auch mit deiner Magd sollst du es so machen.
Du darfst keine Härte darin sehen, dass du ihn als einen Freien von dir fortlassen musst; denn er hat dir sechs Jahre lang das Doppelte des Lohnes eines Taglöhners erarbeitet, und der HERR, dein Gott, wird dich dafür segnen in allem, was du unternimmst.“