Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat (oder: grobe Unzucht = Blutschande).
Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um ihr neben jener, solange sie lebt, beizuwohnen.“
„Du darfst ferner einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit (d.h. ihres monatlichen Unwohlseins) nicht nahen, um ihr beizuwohnen. –
Mit der Ehefrau deines Nächsten (oder: Volksgenossen) darfst du nicht den Beischlaf vollziehen, weil du dich dadurch verunreinigen würdest. –