Hermann Menge (1841-1939)
Versliste
Wenn Feuer ausbricht und Dornhecken ergreift und es wird ein Garbenhaufen oder das auf dem Halm stehende Getreide oder das Feld dadurch verbrannt, so soll der, welcher den Brand verursacht hat, den Schaden ersetzen.“
„Wenn jemand einem andern Geld oder Wertsachen zur Aufbewahrung übergibt und es wird dies aus dem Hause des Betreffenden gestohlen, so hat der Dieb, wenn er ausfindig gemacht wird, doppelten Ersatz zu leisten.
Wird aber der Dieb nicht ausfindig gemacht, so soll der Besitzer des Hauses vor Gott (vgl. 21,6) hintreten, damit festgestellt wird, ob er sich nicht an dem Eigentum des andern vergriffen hat! –
Bei jedem Fall von Veruntreuung, mag es sich um ein Rind, einen Esel, ein Stück Kleinvieh, ein Kleidungsstück, kurz um irgend etwas abhanden Gekommenes handeln, wovon jemand behauptet, dass es sein Eigentum sei, soll die Angelegenheit beider vor Gott (vgl. 21,6) kommen, und wen Gott für schuldig erklärt, der soll dem andern doppelten Ersatz leisten. –
Wenn jemand einem andern einen Esel oder ein Rind oder ein Stück Kleinvieh oder sonst irgendein Stück Vieh zur Hut (oder: zum Hüten) übergibt und dieses zu Tode oder zu Schaden kommt oder geraubt wird, ohne dass jemand es gesehen hat,
so soll ein Eid bei Gott zwischen den beiden Parteien entscheiden, ob der Betreffende sich nicht am Eigentum des andern vergriffen hat. Der Eigentümer des Tieres muss dann den Verlust hinnehmen, und (der andere) braucht keinen Ersatz zu leisten.
Ist es ihm aber wirklich gestohlen worden, so hat er dem Eigentümer Ersatz zu leisten.
O Timotheus, nimm das dir anvertraute Gut in treue Hut (oder: Verwahrung) und meide das unfromme leere Geschwätz und die Streitsätze (oder: Einwürfe) der mit Unrecht so genannten „Erkenntnis“!
Bewahre das dir anvertraute kostbare Gut durch den heiligen Geist, der in uns wohnt!
Hierauf wählte ich aus den obersten Priestern zwölf aus, ferner auch Serebja und Hasabja und mit ihnen zehn von ihren Genossen,
und wog ihnen das Silber und das Gold und die Geräte dar, das Weihgeschenk für das Haus unsers Gottes, das der König samt seinen Räten und Würdenträgern sowie alle dort wohnhaften Israeliten gespendet hatten.
Ich wog ihnen also in ihre Hand (= ihre Obhut) dar: an Silber 650 Talente, an silbernen Geräten 100 Talente, an Gold 100 Talente;
ferner 20 goldene Becher im Werte von 1000 Goldstücken und zwei Gefäße von Golderz (= Goldbronze), kostbar wie Gold.
Dabei sagte ich zu ihnen: „Ihr seid dem HERRN heilig, und die Geräte sind auch heilig, und das Silber und das Gold ist ein Weihgeschenk für den HERRN, den Gott eurer Väter.
Seid also wachsam und hütet es, bis ihr es vor den obersten Priestern und Leviten und den obersten Familienhäuptern der Israeliten zu Jerusalem in den Zellen des Tempels des HERRN darwägen könnt!“
Darauf nahmen die Priester und die Leviten das ihnen zugewogene Silber und Gold und die Geräte in Empfang, um sie nach Jerusalem in das Haus unsers Gottes zu bringen.
Hierauf brachen wir am zwölften Tage des ersten Monats vom Flusse (oder: Kanal) Ahawa auf, um nach Jerusalem zu ziehen; und die Hand unsers Gottes beschützte uns, und er behütete uns vor (Angriffen von) Feinden und Straßenräubern.
So kamen wir denn in Jerusalem an und ruhten dort drei Tage lang aus.
Am vierten Tage aber wurden das Silber und das Gold und die Geräte im Hause unsers Gottes dem Priester Meremoth, dem Sohne Urias, in die Hand dargewogen – außer diesem war noch Eleasar, der Sohn des Pinehas, zugegen und außer diesen beiden noch die Leviten Josabad, der Sohn Jesuas, und Noadja, der Sohn Binnuis –;
alles wurde damals gezählt und nachgewogen und das Gesamtgewicht aufgeschrieben. –