Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Wenn jemandH376 seinemH376 NächstenH7453 GeldH3701 oder GeräteH3627 zu bewahrenH8104 gibtH5414, und es wird demselben aus seinemH376 HauseH1004 gestohlenH1589: findetH4672 man den DiebH1590, so soll er's zwiefältigH8147 wiedergebenH7999;
findetH4672 man aber den DiebH1590 nichtH3808, so soll man den HauswirtH1004+H1167 vor die „GötterH430“ bringenH7126, ob er nichtH3808 seine HandH3027 habeH4399 an seines NächstenH7453 HabeH4399 gelegtH7971.
Wo einer den anderen beschuldigtH559 um irgendeinH1697 UnrechtH6588, es sei um OchsenH7794 oder EselH2543 oder SchafH7716 oder KleiderH8008 oder allerlei, das verlorenH9 ist, so soll beiderH8147 SacheH1697 vor die „GötterH430“ kommenH935. Welchen die „GötterH430“ verdammenH7561, der soll's zwiefältigH8147 seinem NächstenH7453 wiedergebenH7999.
Wenn jemandH376 seinem NächstenH7453 einen EselH2543 oder OchsenH7794 oder ein SchafH7716 oder irgendein ViehH929 zu bewahrenH8104 gibtH5414, und es stirbtH4191 ihm oder wird beschädigtH7665 oder wird ihm weggetriebenH7617, dass es niemand siehtH7200,
soH7621 soll man's unter ihnenH8147 auf einen EidH7621 bei dem HErrnH3068 kommen lassen, obH7971 er nicht habeH4399 seine HandH3027 an seines NächstenH7453 HabeH4399 gelegtH7971; und des Gutes HerrH1167 soll's annehmenH3947, also dass jener nicht bezahlenH7999 müsse.
Stiehlt'sH1589 ihm aber ein Dieb, so soll er's seinem HerrnH1167 bezahlenH7999.
Wird es aber zerrissenH2963, soll er ZeugnisH5707 davon bringenH935 und nicht bezahlenH2966+H7999.
OG5599 TimotheusG5095! bewahreG5442, was dir vertrautG3872 ist, undG2532 meideG1624 die ungeistlichenG952, losen GeschwätzeG2757 undG2532 das GezänkeG477 der falschG5581 berühmten KunstG1108,
Dies beigelegteG3872 GutG2570 bewahreG5442 durchG1223 den heiligenG40 GeistG4151, derG3588 inG1722 unsG2254 wohntG1774.
Und ich sonderteH914 zwölfH6240+H8147 aus von den oberstenH8269 PriesternH3548, dazu SerebjaH8274 und HasabjaH2811 und mit ihnen ihrer BrüderH251 zehnH6235,
und wogH8254 ihnen dar das SilberH3701 und GoldH2091 und die GefäßeH3627 zur HebeH8641 für das HausH1004 unseres GottesH430, welche der KönigH4428 und seine RatsherrenH3289 und FürstenH8269 und ganz IsraelH3478, das vorhandenH4672 war, zur HebeH8641 gegebenH7311 hatten.
Und wogH8254 ihnen dar unter ihre HandH3027 650H2572+H3967+H8337 ZentnerH3603 SilberH3701 und an silbernenH3701 GefäßenH3627 hundertH3967 ZentnerH3603 und an GoldH2091 hundertH3967 ZentnerH3603,
20H6242 goldeneH2091 BecherH3713, 1000H505 GoldguldenH150 wert, und zweiH8147 guteH2896 eherneH5178, köstlicheH6668 GefäßeH3627, lauterH2532 wie GoldH2091.
Und sprachH559 zu ihnen: Ihr seid heiligH6944 dem HErrnH3068, so sind die GefäßeH3627 auch heiligH6944; dazu das frei gegebeneH5071 SilberH3701 und GoldH2091 dem HErrnH3068, eurer VäterH1 GottH430.
So wachetH8245 und bewahretH8104 es, bis dass ihr's darwägetH8254 vorH6440 den OberstenH8269 PriesternH3548 und LevitenH3881 und den OberstenH8269 der VaterhäuserH1 in IsraelH3478 zu JerusalemH3389 in die KammernH3957 des HausesH1004 des HErrnH3068.
Da nahmenH6901 die PriesterH3548 und LevitenH3881 das gewogeneH4948 SilberH3701 und GoldH2091 und die GefäßeH3627, dass sie es brächtenH935 gen JerusalemH3389 zum HauseH1004 unseres GottesH430.
Also brachenH5265 wir aufH5265 von dem WasserH5104 AhavaH163 am zwölftenH6240+H8147 Tage des erstenH7223 MonatsH2320, dass wir gen JerusalemH3389 zögenH3212. Und die HandH3027+H3709 unseres GottesH430 war über uns und erretteteH5337 uns von der HandH3027+H3709 der FeindeH341 und derer, die uns nachstelltenH693 aufH5265 dem WegeH1870.
Und wir kamenH935 gen JerusalemH3389 und bliebenH3427 daselbst dreiH7969 TageH3117.
Aber am viertenH7243 TageH3117 wurden dargewogenH8254 das SilberH3701 und GoldH2091 und die GefäßeH3627 ins HausH1004 unseres GottesH430 unter die HandH3027 des PriestersH3548 MeremothH4822, des SohnesH1121 UriasH223, und mit ihm EleasarH499, dem SohnH1121 des PinehasH6372, und mit ihnen JosabadH3107, dem SohnH1121 JesuasH3442, und NoadjaH5129, dem SohnH1121 BinnuisH1131, den LevitenH3881,
nach ZahlH4557 und GewichtH4948 eines jeglichen; und das GewichtH4948 ward zu der ZeitH6256 alles aufgeschriebenH3789.