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Kapitel

Vers

1 wird geladen ... „Wenn man in dem Lande, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum gibt, einen Erschlagenen auf dem Felde liegend findet, von dem nicht bekannt ist, wer ihn erschlagen hat,

2 wird geladen ... so sollen deine Ältesten und deine Richter hinausgehen und die Entfernungen bis zu den Ortschaften abmessen, die rings um den Erschlagenen liegen.

3 wird geladen ... Dann sollen die Ältesten derjenigen Ortschaft, die dem Erschlagenen am nächsten liegt, eine junge Kuh nehmen, die noch nicht zur Arbeit benutzt und noch nie ins Joch gespannt worden ist,

4 wird geladen ... und die Ältesten der betreffenden Ortschaft sollen die Kuh zu einem immerfließenden Bach hinführen, in dem nicht gearbeitet und an dem nicht gesät wird, und sollen der Kuh dort das Genick brechen, so dass das Blut in den Bach hineinfließt.

5 wird geladen ... Hierauf sollen die Priester vom Stamm Levi herantreten; denn sie hat der HERR, dein Gott, erwählt, damit sie ihm dienen und im Namen des HERRN segnen, und nach ihrem Ausspruch soll bei jedem Rechtshandel und jedem Verbrechen verfahren werden.

6 wird geladen ... Dann sollen alle Ältesten der betreffenden Ortschaft, weil sie dem Erschlagenen am nächsten wohnen, über der Kuh, der man das Genick in den Bach hinein gebrochen hat, ihre Hände waschen

7 wird geladen ... und mit erhobener Stimme aussagen: ‚Unsere Hände haben dieses Blut nicht vergossen, und unsere Augen haben nichts von der Tat gesehen!

8 wird geladen ... Vergib, o HERR, deinem Volke Israel, das du erlöst hast, und mache dein Volk Israel nicht für unschuldig in seiner Mitte vergossenes Blut verantwortlich!‘ Dann wird die Blutschuld für sie gesühnt sein!

9 wird geladen ... So sollst du das unschuldig vergossene Blut aus deiner Mitte wegschaffen, indem du das tust, was in den Augen des HERRN das Richtige ist.“

10 wird geladen ... „Wenn du zum Kriege gegen deine Feinde ausziehst und der HERR, dein Gott, sie in deine Gewalt gibt und du Gefangene von ihnen erbeutest

11 wird geladen ... und du unter den Gefangenen ein Weib von schöner Gestalt siehst und sie liebgewinnst, so dass du sie zur Frau nehmen möchtest,

12 wird geladen ... so sollst du sie in dein Haus hineinführen; sie schere sich dann das Haupt, beschneide ihre Nägel,

13 wird geladen ... lege die Kleidung ab, die sie als Gefangene getragen hat, bleibe in deinem Hause und betrauere ihre Eltern einen Monat lang; danach darfst du zu ihr eingehen und die Ehe mit ihr vollziehen, und sie darf als deine Frau gelten.

14 wird geladen ... Wenn du dich aber nicht mehr zu ihr hingezogen fühlst, so hast du sie gehen zu lassen, wohin es ihr beliebt; aber für Geld darfst du sie keinesfalls verkaufen, darfst sie auch nicht gewalttätig (als Sklavin) behandeln, weil du ehelich mit ihr gelebt hast.“

15 wird geladen ... „Wenn ein Mann zwei Frauen hat, von denen ihm die eine lieb, die andere ungeliebt ist, und sie beide ihm Söhne gebären, die geliebte wie die ungeliebte, und der erstgeborene Sohn von der ungeliebten Frau stammt,

16 wird geladen ... so darf er an dem Tage, an welchem er sein Vermögen an seine Söhne als Erbgut verteilt, nicht dem Sohne der geliebten Frau die Rechte der Erstgeburt verleihen zum Schaden des Sohnes der ungeliebten, welcher doch tatsächlich der Erstgeborene ist;

17 wird geladen ... sondern er muss den Erstgeborenen, den Sohn der ungeliebten Frau, als solchen anerkennen, indem er ihm zwei Teile (= den doppelten Anteil) von seinem gesamten Vermögen überweist; denn dieser ist der Erstling seiner Kraft (vgl. 1.Mose 49,3): ihm steht das Erstgeburtsrecht zu.“

18 wird geladen ... „Wenn jemand einen störrischen und widerspenstigen Sohn hat, der auf die Mahnungen seines Vaters und seiner Mutter nicht hört und ihnen trotz aller Zurechtweisungen (oder: Züchtigungen) nicht gehorcht,

19 wird geladen ... so sollen seine Eltern ihn ergreifen und ihn vor die Ältesten der betreffenden Ortschaft und zwar an das Tor des betreffenden Ortes führen

20 wird geladen ... und sollen zu den Ältesten der Ortschaft sagen: ‚Dieser unser Sohn ist störrisch und widerspenstig; er hört nicht auf unsere Mahnungen, ist ein Verschwender und Trinker!‘

21 wird geladen ... Dann sollen alle Männer der betreffenden Ortschaft ihn zu Tode steinigen. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen, und alle Israeliten sollen es erfahren und es sich zur Warnung dienen lassen.“

22 wird geladen ... „Wenn jemand ein todeswürdiges Verbrechen begangen hat und man ihn nach seiner Tötung (oder: Hinrichtung) an einen Baum hängt,

23 wird geladen ... so soll sein Leichnam nicht über Nacht an dem Baume hängen bleiben, sondern du sollst ihn unbedingt noch an demselben Tage begraben; denn ein Gehenkter ist von Gott verflucht, und du darfst dein Land, das der HERR, dein Gott, dir zum Eigentum geben will, nicht verunreinigen.“

Querverweise zu 5. Mose 21,21 5Mo 21,21 Gewählte Verstexte kopierenGewählte Referenzen kopierenVersliste aus gewählten erzeugenAlle Verstexte kopierenAlle Referenzen kopierenVersliste aus allen erzeugen

5Mo 13,10 wird geladen ... und zwar sollst du ihn zu Tode steinigen; denn er ist darauf ausgegangen, dich vom HERRN, deinem Gott, abwendig zu machen, der dich aus dem Lande Ägypten, aus dem Hause der Knechtschaft, herausgeführt hat;

5Mo 13,5 wird geladen ... Jener Prophet aber oder jener Traumseher soll den Tod erleiden! Denn er hat Abfall gepredigt vom HERRN, eurem Gott, der euch aus dem Lande Ägypten herausgeführt und dich aus dem Hause der Knechtschaft erlöst hat, und ist darauf ausgegangen, dich von dem Wege abzubringen, auf dem du nach dem Gebot des HERRN, deines Gottes, wandeln sollst: schaffe das Böse aus deiner Mitte hinweg!

5Mo 13,11 wird geladen ... und ganz Israel soll Kunde davon erhalten und sich fürchten, damit keiner wieder etwas so Böses in deiner Mitte verübt.“

5Mo 13,11 wird geladen ... und ganz Israel soll Kunde davon erhalten und sich fürchten, damit keiner wieder etwas so Böses in deiner Mitte verübt.“

5Mo 13,11 wird geladen ... und ganz Israel soll Kunde davon erhalten und sich fürchten, damit keiner wieder etwas so Böses in deiner Mitte verübt.“

5Mo 17,5 wird geladen ... so sollst du den betreffenden Mann oder jene Frau, die etwas so Schlimmes begangen haben, zu deinen Toren hinausführen, den Mann oder die Frau, und sie zu Tode steinigen.

5Mo 19,19 wird geladen ... so sollt ihr dieselbe Strafe über ihn verhängen, die er über seinen Volksgenossen zu bringen gedachte: so sollst du das Böse aus deiner Mitte beseitigen.

3Mo 24,16 wird geladen ... und wer den Namen des HERRN lästert, soll unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: die ganze Gemeinde soll ihn steinigen; der Fremde wie der Einheimische soll den Tod erleiden, wenn er den Namen (des HERRN) lästert. –

5Mo 19,20 wird geladen ... Die Übrigen aber sollen es erfahren, damit sie in Furcht geraten und hinfort eine derartige Schlechtigkeit in deiner Mitte nicht wieder verüben.

5Mo 22,21 wird geladen ... so soll man die junge Frau an den Eingang ihres Vaterhauses führen, und die Männer der betreffenden Ortschaft sollen sie zu Tode steinigen, weil sie eine Schandtat in Israel verübt hat, indem sie in ihrem Vaterhause Unzucht trieb. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen!“

5Mo 22,24 wird geladen ... so sollt ihr sie beide zum Tor der betreffenden Ortschaft hinausführen und sie zu Tode steinigen: das Mädchen deshalb, weil sie in der Ortschaft nicht um Hilfe geschrien hat, und den Mann deshalb, weil er die Braut eines andern entehrt hat. So sollst du das Böse aus deiner Mitte wegschaffen! –

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