Weiter gebot der HERR dem Mose folgendes:
„Teile den Israeliten folgende Verordnungen mit: Ich bin der HERR, euer Gott!
Nach der Weise der Bewohner des Landes Ägypten, in dem ihr gewohnt habt, dürft ihr nicht verfahren; auch nach der Weise der Bewohner des Landes Kanaan, wohin ich euch bringen werde, dürft ihr nicht verfahren und nach ihren Satzungen nicht wandeln;
nein, meine Gebote sollt ihr befolgen und meine Satzungen beobachten, um in (oder: nach) ihnen zu wandeln: ich bin der HERR, euer Gott!
So beobachtet denn meine Satzungen und meine Gebote; denn der Mensch, der nach ihnen tut, wird durch sie das Leben haben: ich bin der HERR!“
„Keiner von euch darf sich irgendeiner seiner nächsten Blutsverwandten nahen, um mit ihr geschlechtlichen Umgang zu haben: ich bin der HERR!
Mit deinem Vater und mit deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist deine Mutter: du darfst ihr nicht beiwohnen.
Mit deiner Stiefmutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: dein Vater allein hat ein Recht an sie.
Mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie im Hause geboren oder auswärts geboren (= von außen zugebracht) sein, darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn sie sind (wie) deine eigenen Töchter (?).
Mit der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater gezeugt hat – sie ist (wie) deine Schwester – darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
Mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.
Mit der Schwester deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
Mit der Frau des Bruders deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; seinem Weibe darfst du nicht nahen, sie ist deine Muhme (= Ohmsfrau, Tante).
Mit deiner Schwiegertochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist das Weib deines Sohnes: du darfst ihr nicht beiwohnen.
Mit der Frau deines Bruders darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; nur dein Bruder hat ein Recht an sie.
Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat (oder: grobe Unzucht = Blutschande).
Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um ihr neben jener, solange sie lebt, beizuwohnen.“
„Du darfst ferner einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit (d.h. ihres monatlichen Unwohlseins) nicht nahen, um ihr beizuwohnen. –
Mit der Ehefrau deines Nächsten (oder: Volksgenossen) darfst du nicht den Beischlaf vollziehen, weil du dich dadurch verunreinigen würdest. –
Von deinen Kindern darfst du keines hingeben, um es dem Moloch zur Opferung zu weihen, damit du den Namen deines Gottes nicht entweihst: ich bin der HERR. –
Bei einem Manne darf man nicht liegen, wie man bei einer Frau liegt; das wäre eine Greueltat. –
Auch mit keinem Tiere darfst du dich paaren und dich dadurch verunreinigen; und eine weibliche Person darf sich nicht vor ein Tier hinstellen, um sich von ihm begatten zu lassen; das wäre eine schändliche Versündigung.“
„Verunreinigt euch nicht durch etwas Derartiges! Denn durch alles dieses haben sich die Völkerschaften verunreinigt, die ich vor euch vertreiben werde.
[Da das Land dadurch verunreinigt wurde, habe ich seine Verschuldung an ihm heimgesucht, so dass das Land seine Bewohner ausgespien hat.]
Ihr aber sollt meine Satzungen und meine Gebote beobachten und dürft keinen von allen solchen Greueln verüben, weder der Einheimische noch der Fremdling, der als Gast unter euch lebt –
denn alle diese Greuel haben die Leute verübt, die vor euch im Lande gewohnt haben, und das Land ist dadurch verunreinigt worden –;
das Land würde auch euch sonst ausspeien, wenn ihr es verunreinigt, wie es das Volk ausgespien hat, das vor euch da war.
Denn wer irgendeinen von diesen Greueln verübt: alle, die Derartiges verüben, sollen aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden.
So beobachtet denn, was mir gegenüber zu beobachten ist, dass ihr keinen von den greulichen Bräuchen übt, die vor euch geübt worden sind, und euch dadurch nicht verunreinigt: ich bin der HERR, euer Gott!“
Querverweise zu 3. Mose 18,6 3Mo 18,6
Mit deinem Vater und mit deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist deine Mutter: du darfst ihr nicht beiwohnen.
Mit deiner Stiefmutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: dein Vater allein hat ein Recht an sie.
Mit deiner Schwester, der Tochter deines Vaters oder der Tochter deiner Mutter, mag sie im Hause geboren oder auswärts geboren (= von außen zugebracht) sein, darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
Mit der Tochter deines Sohnes oder mit der Tochter deiner Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn sie sind (wie) deine eigenen Töchter (?).
Mit der Tochter der Frau deines Vaters, die dein Vater gezeugt hat – sie ist (wie) deine Schwester – darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben.
Mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben: sie ist deines Vaters nächste Blutsverwandte.
Mit der Schwester deiner Mutter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben, denn sie ist die nächste Blutsverwandte deiner Mutter.
Mit der Frau des Bruders deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; seinem Weibe darfst du nicht nahen, sie ist deine Muhme (= Ohmsfrau, Tante).
Mit deiner Schwiegertochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; sie ist das Weib deines Sohnes: du darfst ihr nicht beiwohnen.
Mit der Frau deines Bruders darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; nur dein Bruder hat ein Recht an sie.
Mit einer Frau und zugleich ihrer Tochter darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; die Tochter ihres Sohnes und die Tochter ihrer Tochter darfst du nicht nehmen, um ihnen beizuwohnen; sie sind nächste Blutsverwandte: es wäre eine Schandtat (oder: grobe Unzucht = Blutschande).
Auch darfst du eine Frau nicht zu ihrer Schwester als Nebenfrau hinzunehmen, um ihr neben jener, solange sie lebt, beizuwohnen.“
„Du darfst ferner einer Frau während der Zeit ihrer Unreinheit (d.h. ihres monatlichen Unwohlseins) nicht nahen, um ihr beizuwohnen. –
Wenn ein Mann der Frau seines Vaters (d.h. seiner Stiefmutter) beiwohnt, so hat er seinen Vater geschändet; beide Schuldige sollen unfehlbar mit dem Tode bestraft werden: Blutschuld lastet auf ihnen (oder: ihr Blut komme über sie).
Wenn ein Mann seiner Schwiegertochter beiwohnt, so sollen beide unfehlbar mit dem Tode bestraft werden; sie haben eine schändliche Befleckung verübt: Blutschuld lastet auf ihnen (vgl. V.11). –
Wenn ein Mann seine Schwester (d.h. Stiefschwester) nimmt, die Tochter seines Vaters oder die Tochter seiner Mutter, und den Beischlaf im Einverständnis mit ihr vollzieht, so ist das Blutschande; sie sollen vor den Augen ihrer Volksgenossen ausgerottet werden: er hat seiner Schwester beigewohnt: er soll für seine Verschuldung büßen! –
Wenn ferner ein Mann mit einer weiblichen Person zur Zeit ihres monatlichen Unwohlseins geschlechtlichen Umgang gehabt hat, wenn er also den Quell ihres Blutes (oder: ihren Blutfluss) enthüllt und sie (selbst) den Quell ihres Blutes aufgedeckt hat, so sollen beide aus der Mitte ihres Volkes ausgerottet werden! –
Mit der Schwester deiner Mutter und mit der Schwester deines Vaters darfst du keinen geschlechtlichen Umgang haben; denn wer das tut, der hat sich mit seiner nächsten Blutsverwandten geschlechtlich vergangen: sie sollen für ihre Verschuldung büßen.
Wenn ferner ein Mann der Frau seines Oheims (= seiner Muhme; vgl. 18,14) beiwohnt, so hat er seinen Oheim geschändet; sie sollen für ihre Sünde büßen: kinderlos werden sie sterben.
Und wenn ein Mann die Frau seines Bruders zum Weibe nimmt, so ist das Blutschande; er hat damit seinen Bruder geschändet: sie werden kinderlos bleiben.“