Als dann Josaphat, der König von Juda, wohlbehalten nach Hause, nach Jerusalem, zurückgekehrt war,
trat der Seher Jehu, der Sohn Hananis, vor ihn hin und sagte zu ihm: „Darfst (oder musstest) du einem Gottlosen Hilfe leisten, und willst du denen, die den HERRN hassen, Liebe erweisen? Aus diesem Grunde lastet nun der Zorn des HERRN auf dir.
Jedoch ist auch Gutes an dir gefunden worden, weil du die Astartebilder (oder: Götzensäulen) aus dem Lande weggeschafft hast und darauf bedacht gewesen bist, Gott zu suchen.“
Nachdem Josaphat dann eine Zeitlang in Jerusalem geblieben war, zog er wiederum unter dem Volk umher von Beerseba bis zum Bergland Ephraim und führte sie zum HERRN, dem Gott ihrer Väter, zurück.
Auch bestellte er Richter im Lande, in allen festen Städten Judas, Stadt für Stadt,
und gab den Richtern die Weisung: „Seht wohl zu, was ihr tut! Denn nicht im Auftrage von Menschen sprecht ihr Recht, sondern im Auftrage des HERRN, der bei euch ist, wenn ihr Recht sprecht.
Darum möge ein Schrecken (= heilige Scheu) vor dem HERRN in euch wohnen! Gebt auf das, was ihr tut, wohl acht! Denn bei dem HERRN, unserm Gott, findet sich weder Ungerechtigkeit noch Ansehen der Person und keine Bestechlichkeit.“
Auch in Jerusalem bestellte Josaphat einige Leviten und Priester und Familienhäupter Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtsstreitigkeiten der Bewohner Jerusalems.
Dabei gab er ihnen folgende Weisungen: „So sollt ihr verfahren in der Furcht vor dem HERRN, mit aller Treue und mit aufrichtigem Herzen!
In jedem Rechtsstreit, der euch von seiten eurer Volksgenossen, die in ihren Ortschaften wohnen, vorgelegt wird, er betreffe irgendeinen Fall von Blutschuld oder irgendein Gesetz und Gebot oder irgendwelche Satzungen und Rechte, sollt ihr die Leute belehren, damit sie sich nicht gegen den HERRN vergehen und kein Zorn (oder: Strafgericht) über euch und eure Volksgenossen kommt. So müsst ihr verfahren, damit ihr euch nicht verschuldet.
Dabei soll der Oberpriester Amarja für alle Angelegenheiten des HERRN und Sebadja, der Sohn Ismaels, der Fürst des Hauses Juda, für alle königlichen Angelegenheiten euer Vorgesetzter (oder: Vorsitzender) sein; und als Beisitzer stehen euch die Leviten zur Verfügung. Geht mit Vertrauen ans Werk! Der HERR wird mit den Rechtschaffenen sein.“
Querverweise zu 2. Chronika 19,5 2Chr 19,5
Auch in Jerusalem bestellte Josaphat einige Leviten und Priester und Familienhäupter Israels für das Gericht des HERRN und für die Rechtsstreitigkeiten der Bewohner Jerusalems.
„Richter und Obmänner (vgl. 1,15) sollst du dir in allen deinen Ortschaften, die der HERR, dein Gott, dir in jedem deiner Stämme gibt, einsetzen, damit sie dem Volke mit Gerechtigkeit Recht sprechen.
Du darfst das Recht nicht beugen, darfst die Person nicht ansehen und Geschenke (= Bestechung) nicht annehmen; denn Geschenke machen die Augen der Weisesten blind und bringen die Sache derer, die im Recht sind, zu Fall.
Der Gerechtigkeit allein sollst du die Ehre geben, damit du am Leben bleibst und das Land im Besitz behältst, das der HERR, dein Gott, dir geben wird.“
Jedermann sei den obrigkeitlichen Gewalten (oder: den vorgesetzten Obrigkeiten) untertan; denn es gibt keine Obrigkeit, ohne von Gott (bestellt zu sein), und wo immer eine besteht, ist sie von Gott verordnet.
Wer sich also der Obrigkeit widersetzt, der lehnt sich damit gegen Gottes Ordnung auf; und die sich auflehnen, werden sich selbst ein Strafurteil (= ihre gerechte Strafe) zuziehen.
Denn die obrigkeitlichen Personen sind nicht für die guten Taten (= für die, welche recht handeln) ein Schrecken, sondern für die bösen. Willst du also frei von Furcht vor der Obrigkeit sein, so tu das Gute: dann wirst du Anerkennung von ihr erhalten;
denn sie ist Gottes Dienerin dir zum Guten (= zu deinem Besten). Tust du aber das Böse, so fürchte dich; denn sie trägt das Schwert nicht umsonst: sie ist ja Gottes Dienerin, eine Vergelterin zur Vollziehung des (göttlichen) Zornes (oder: Strafgerichts) an dem Übeltäter.
Darum muss man ihr untertan sein, und zwar nicht nur aus Furcht vor dem (göttlichen) Zorn, sondern auch um des Gewissens willen.
Seid jeder menschlichen Ordnung um des Herrn willen untertan, es sei dem König (oder: Kaiser) als dem obersten Herrn
oder den Statthaltern als denen, die von ihm zur Bestrafung der Übeltäter und Belobigung (= lobenden Anerkennung) der recht Handelnden entsandt werden.