Luther 1912 mit Strongs
Versliste
So sprichtH559 der Herr HErrH136+H3069: Das TorH8179 am innerenH6442 VorhofH2691 morgenwärtsH6437+H6921 soll die sechsH8337 WerktageH3117+H4639 zugeschlossenH5462 sein; aber am SabbattageH3117+H7676 und am NeumondeH2320+H3117 soll man's auftunH6605.
Und der FürstH5387 soll von draußenH2351 unterH1870 die HalleH197 des TorsH8179 tretenH935 und bei den PfostenH4201 am TorH8179 stehen bleibenH6153. Und die PriesterH3548 sollen sein BrandopferH5930 und DankopferH8002 opfernH6213; er aber soll auf der SchwelleH4670 des TorsH8179 anbetenH7812 und darnach wieder hinausgehenH3318; das TorH8179 aber soll offenH5462 bleiben bis an den AbendH6153.
Desgleichen das VolkH5971 im LandeH776 soll an der TürH6607 desselben TorsH8179 anbetenH7812 vorH6440 dem HErrnH3068 an den SabbatenH7676 und NeumondenH2320.
Das BrandopferH5930 aber, das der FürstH5387 vor dem HErrnH3068 opfernH7126 soll am SabbattageH3117+H7676, soll sein sechsH8337 LämmerH3532, die ohne FehlH8549 seien, und ein WidderH352 ohne FehlH8549;
und je ein EphaH374 zu einem WidderH352 zum SpeisopferH4503, zu den LämmernH3532 aber, sovielH3027 seine HandH3027 gibtH4991, zum SpeisopferH4503, und je ein HinH1969 ÖlH8081 zu einem EphaH374.
Am NeumondeH2320+H3117 aber soll er einen jungenH1121+H1241 FarrenH6499 opfern, der ohneH8549 FehlH8549 sei, und sechsH8337 LämmerH3532 und einen WidderH352 auch ohneH8549 FehlH8549;
und je ein EphaH374 zum FarrenH6499 und je ein EphaH374 zum WidderH352 zum SpeisopferH4503+H6213, aber zu den LämmernH3532 sovielH3027, als er gebenH5381 mag, und je ein HinH1969 ÖlH8081 zu einem EphaH374.
Und wenn der FürstH5387 hineingehtH935, soll er durchH1870 die HalleH197 des TorsH8179 hineingehenH935 und desselben WegesH1870 wieder herausgehenH3318.
Aber das VolkH5971 im LandeH776, das vorH6440 den HErrnH3068 kommtH935 auf die hohen FesteH4150 und zumH1870 TorH8179 gegen MitternachtH6828 hineingehtH935, anzubetenH7812, das soll durchH1870 das TorH8179 gegen MittagH5045 wiederH7725 herausgehenH3318; und welche zumH1870 TorH8179 gegen MittagH5045 hineingehenH935, die sollen zumH1870 TorH8179 gegen MitternachtH6828 wiederH7725 herausgehenH3318; und sollen nicht wiederH7725 zuH1870 dem TorH8179 hinausgehenH3318, dadurch sie hineinH935 sind gegangen, sondernH5226 stracksH5226 vorH6440 sich hinausgehenH3318.
Der FürstH5387 aber soll mitH8432 ihnen hineinH935 und herausH935 gehen.
Aber an den FeiertagenH2282 und hohen FestenH4150 soll man zum SpeisopferH4503 je zu einem FarrenH6499 ein EphaH374 und je zu einem WidderH352 ein EphaH374 opfern und zu den LämmernH3532, sovielH3027 seine HandH3027 gibtH4991, und je ein HinH1969 ÖlH8081 zu einem EphaH374.
Wenn aber der FürstH5387 ein freiwilligesH5071 BrandopferH5930 oder DankopferH8002 dem HErrnH3068 tunH6213 wollte, so soll man ihm das TorH8179 gegenH6437 MorgenH6921 auftunH6605, dass er sein BrandopferH5930 und DankopferH8002 opfereH6213, wie er's sonst am SabbatH3117+H7676 pflegt zu opfernH6213; und wenn er wieder herausgehtH3318, soll man das TorH8179 nachH310+H3318 ihm zuschließenH5462.
Und er soll dem HErrnH3068 täglichH3117 ein BrandopferH5930 tunH6213, nämlich ein jährigesH1121+H8141 LammH3532 ohne FehlH8549; dasselbe soll er alleH1242 MorgenH1242 opfernH6213.
Und soll alle MorgenH1242 den sechsten TeilH7992+H8345 von einem EphaH374 zum SpeisopferH4503 darauftunH6213 und den dritten TeilH7992+H8345 von einem HinH1969 ÖlH8081, auf das SemmelmehlH5560 zu träufenH7450, dem HErrnH3068 zum SpeisopferH4503; das soll ein ewigesH5769 RechtH2708 sein vom täglichemH8548 Opfer.
Und also sollen sie das LammH3532 samt dem SpeisopferH4503 und ÖlH8081 alle MorgenH1242 opfernH6213 zum täglichenH8548 BrandopferH5930.
So sprichtH559 der Herr HErrH136+H3069: Wenn der FürstH5387 seiner SöhneH1121 einemH376 ein GeschenkH4979 gibtH5414 von seinem ErbeH5159, dasselbe soll seinen SöhnenH1121 bleiben, und sie sollen es erblichH5159 besitzenH272.
Wo er aber seiner KnechteH5650 einemH259 von seinem ErbteilH5159 etwasH4979 schenktH5414, das sollen sie besitzen bis aufs FreijahrH1865+H8141 und soll alsdann dem FürstenH5387 wieder heimfallenH7725; denn sein Teil soll allein auf seine SöhneH1121 erbenH5159.
Es soll auch der FürstH5387 dem VolkH5971 nichts nehmenH3947 von seinem ErbteilH3238+H5159 noch sie aus ihren eigenen GüternH272 stoßenH3238, sondern soll sein eigenes GutH272 auf seine KinderH1121 vererbenH5157, auf dass meines VolksH5971 nicht jemandH376 von seinem EigentumH272 zerstreutH6327 werde.
Und er führteH935 mich durch den EingangH3996 an der SeiteH3802 des TorsH8179 gegenH6437 MitternachtH6828 zu den KammernH3957 des HeiligtumsH6944, die den PriesternH3548 gehörten; und siehe, daselbst war ein RaumH4725 in der EckeH3411 gegenH6437 AbendH3220.
Und er sprachH559 zu mir: Dies ist der OrtH4725, da die PriesterH3548 kochenH1310 sollen das SchuldopferH817 und SündopferH2403 und das SpeisopferH4503 backenH644, dass sie es nicht hinaus in den äußerenH2435 VorhofH2691 tragenH3318 müssen, das VolkH5971 zu heiligenH6942.
Darnach führteH3318 er mich hinaus in den äußerenH2435 VorhofH2691 und hieß mich gehenH5674 in die vierH702 EckenH4740 des VorhofsH2691.
Und siehe, da war in jeglicher der vierH702+H7106 EckenH2691+H4740 ein anderes VorhöfleinH2691+H7000, vierzigH705 Ellen langH753 und dreißigH7970 Ellen breitH7341, alle vierH702+H7106 einerleiH259 MaßesH4060.
Und es ging ein MäuerleinH2905 umH5439 ein jegliches der vierH702; da waren HerdeH4018 herumH5439 gemachtH6213 unten an den MauernH2918+H5439.
Und er sprachH559 zu mir: Dies sind dieH1004 KüchenH1004, darin dieH1004 DienerH8334 des HausesH1004 kochenH1310 sollenH1310, was das VolkH5971 opfertH2077.