Luther 1912 mit Strongs
Versliste
DaG3753 aberG1161 die ZeitG5550 erfülletG4138 wardG2064, sandteG1821 GottG2316 seinenG846 SohnG5207, geborenG1096 vonG1537 einem WeibeG1135 und unterG5259 das GesetzG3551 getanG1096,
UndG2532 es begabG1096 sich amG1722 achtenG3590 TageG2250, da kamenG2064 sie, zu beschneidenG4059 das KindleinG3813, undG2532 hießenG2564 ihnG846 nachG1909+G3686 seinemG846 VaterG3962 ZachariasG2197.
Ein jegliches KnäbleinH2145, wenn's achtH8083 TageH3117 altH1121 ist, sollt ihr beschneidenH4135 bei euren NachkommenH1755. Desgleichen auch alles Gesinde, das daheimH1004 geborenH3211 oder erkauftH3701+H4736 ist von allerlei FremdenH1121+H5236, die nicht eures SamensH2233 sind.
Und am achtenH8066 TageH3117 soll man das FleischH1320 seiner VorhautH6190 beschneidenH4135.
IchG1161 bezeugeG3143 abermalsG3825 einemG3956 jedenG444, der sich beschneidenG4059 lässt, dassG3754 erG2076 das ganzeG3650 GesetzG3551 schuldigG3781 istG2076 zu tunG4160.
inG1722 welchemG3739 ihrG4059 auchG2532 beschnittenG4059 seid mitG1722 der BeschneidungG4061 ohneG886 HändeG886, durchG1722 AblegungG555 des sündlichenG266 LeibesG4983 im FleischG4561, nämlich mitG1722 der BeschneidungG4061 ChristiG5547,