Luther 1912 mit Strongs
Versliste
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und AaronH175 und sprachH559:
Wenn einemH259 MenschenH120 an der HautH5785 seines FleischesH1320 etwas auffährtH7613 oder ausschlägtH5597 oder eiterweißH934 wird, als wollte ein AussatzH5061+H6883 werden an der HautH5785 seines FleischesH1320, soll man ihn zum PriesterH3548 AaronH175 führenH935 oder zu einemH259 unter seinen SöhnenH1121, den PriesternH3548.
Und wenn der PriesterH3548 das MalH5061 an der HautH5785 des FleischesH1320 siehtH7200, dass die HaareH5061+H8181 in WeißH3836 verwandeltH2015 sind und das AnsehenH4758 an dem Ort tieferH6013 ist denn die andere HautH5785 seines FleischesH1320, so ist's gewiss der AussatzH5061+H6883. Darum soll ihn der PriesterH3548 besehenH7200 und für unreinH2930 urteilen.
Wenn aber etwas eiterweißH934+H3836 ist an der HautH5785 des FleischesH1320, und doch das AnsehenH4758 der HautH5785 nicht tieferH6013 denn die andere HautH5785 des FleischesH1320 und die HaareH8181 nicht in WeißH3836 verwandeltH2015 sind, so soll der PriesterH3548 ihn verschließenH5061+H5462 siebenH7651 TageH3117
undH3548 am siebentenH7637 TageH3117 besehenH7200. Ist's, dass das MalH5061 bleibtH5975, wie er's zuvor gesehenH5869 hat, undH3548 hat nicht weitergefressenH6581 an der HautH5785,
so soll ihn der PriesterH3548 abermalsH8145 siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462. Und wenn erH3548 ihn zum andernmalH8145 am siebentenH7637 TageH3117 besiehtH7200 und findet, dass das MalH5061 verschwundenH3544 ist und nicht weitergefressenH6581 hat an der HautH5785, so soll erH3548 ihn reinH2891 urteilen; denn es ist GrindH4556. Und erH3548 soll seine KleiderH899 waschenH3526, so ist erH3548 reinH2891.
Wenn aber der GrindH4556 weiterfrisstH6581 in der HautH5785, nachdemH310 er vom PriesterH3548 besehenH7200 worden ist, ob er reinH2893 sei, und wird nun zum andernmalH8145 vom PriesterH3548 besehenH7200, –
wenn dann da der PriesterH3548 siehtH7200, dass der GrindH4556 weitergefressenH6581 hat in der HautH5785, so soll erH3548 ihn unreinH2930 urteilen; denn es ist gewiss AussatzH6883.
Wenn ein MalH5061 des AussatzesH6883 an einem MenschenH120 sein wird, den soll man zum PriesterH3548 bringenH935.
Wenn derselbeH3548 siehtH7200 und findet, dass WeißesH3836 aufgefahrenH7613 ist an der HautH5785 und die HaareH8181 in WeißH3836 verwandeltH2015 und rohesH2416+H4241 FleischH1320 im GeschwürH7613 ist,
so ist's gewiss ein alterH3462 AussatzH6883 in der HautH5785 seines FleischesH1320. Darum soll ihn der PriesterH3548 unreinH2930+H2931 urteilen und nicht verschließenH5462; denn er ist schon unreinH2930+H2931.
Wenn aber der AussatzH6883 blühtH6524 in der HautH5785 und bedecktH3680+H6883 die ganze HautH5785, von dem HauptH5061+H7218 bis auf die FüßeH7272, alles, was dem PriesterH3548 vor AugenH5869 sein magH4758, –
wenn dann der PriesterH3548 besieht und findetH7200, dass der AussatzH6883 das ganze FleischH1320 bedecktH3680 hat, so soll er denselben reinH2889+H2891 urteilen, dieweil es alles an ihm in WeißH3836+H5061 verwandeltH2015 ist; denn er ist reinH2889+H2891.
Ist aberH3117 rohesH2416 FleischH1320 daH7200 des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unreinH2930.
Und wenn der PriesterH3548 das roheH2416 FleischH1320 siehtH7200, soll er ihn unreinH2930+H2931 urteilen; denn das roheH2416 FleischH1320 ist unreinH2930+H2931, und es ist gewiss AussatzH6883.
VerkehrtH7725 sich aber das roheH2416 FleischH1320 wiederH7725 und verwandeltH2015 sich in WeißH3836, so soll er zum PriesterH3548 kommenH935.
Und wenn der PriesterH3548 besiehtH7200 und findet, dass das MalH5061 ist in WeißH3836 verwandeltH2015, soll erH3548 ihn reinH2889+H2891+H5061 urteilen; denn erH3548 ist reinH2889+H2891+H5061.
WennH3588 in jemandes FleischH1320 an der HautH5785 eine DrüseH7822 wird und wieder heiltH7495,
darnach an demselben OrtH4725+H7822 etwas WeißesH3836 auffährtH7613 oder rötlichesH125 EiterweißH934+H3836 wird, soll er vom PriesterH3548 besehenH7200 werden.
Wenn dann der PriesterH3548 siehtH7200, dass das AnsehenH4758 tieferH8217 ist denn die andere HautH5785 und das HaarH8181 in WeißH3836 verwandeltH2015, so soll erH3548 ihn unreinH2930 urteilen; denn es ist gewiss ein AussatzmalH5061+H6883 ausH6524 der DrüseH7822 gewordenH6524.
SiehtH7200 aber der PriesterH3548 und findet, dass die HaareH8181 nicht weißH3836 sind und es ist nicht tieferH8217 denn die andere HautH5785 und ist verschwundenH3544, so soll erH3548 ihn siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462.
FrisstH6581 es weiterH6581 in der HautH5785, so soll erH3548 ihn unrein urteilenH2930; denn es ist gewiss ein AussatzmalH5061.
BleibtH5975 aber das EiterweißH934 also stehenH5975 und frisst nicht weiterH6581, so ist's die NarbeH6867 von der DrüseH7822, und der PriesterH3548 soll ihn reinH2891 urteilen.
Wenn sich jemand an der HautH1320+H5785 am FeuerH784 brenntH4348 und das BrandmalH4241+H4348 weißrötlichH125+H934+H3836 oder weißH3836 ist
und der PriesterH3548 ihn besiehtH7200 und findet das HaarH8181 in WeißH3836 verwandeltH2015 an dem BrandmalH934+H4348 und das AnsehenH4758 tieferH6013 denn die andere HautH5785, so ist's gewiss AussatzH6883, ausH6524 dem BrandmalH934+H4348 gewordenH6524. Darum soll ihn der PriesterH3548 unreinH2930 urteilen; denn es ist ein AussatzmalH5061+H6883.
SiehtH7200 aber der PriesterH3548 und findet, dass die HaareH8181 am BrandmalH934 nicht in WeißH3836 verwandelt und es nicht tieferH8217 ist denn die andere HautH5785 und ist dazu verschwundenH3544, soll erH3548 ihn siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462;
und am siebentenH7637 TageH3117 soll erH3548 ihn besehenH7200. Hat's weitergefressenH6581 an der HautH5785, so soll erH3548 ihn unreinH2930 urteilen; denn es ist AussatzH5061+H6883.
Ist's aber gestandenH5975 an dem BrandmalH934 und hat nicht weitergefressenH6581 an der HautH5785 und ist dazu verschwundenH3544, so ist's ein GeschwürH7613 des BrandmalsH4348. Und der PriesterH3548 soll ihn reinH2891 urteilen; denn es ist die NarbeH6867 des BrandmalsH4348.
Wenn ein MannH376 oder WeibH802 auf dem HauptH7218 oder am BartH2206 ein MalH5061 hat
und der PriesterH3548 das MalH5061 besiehtH7200 und findet, dass das AnsehenH4758 tieferH6013 ist denn die andere HautH5785 und das HaarH8181 daselbst goldenH6669 und dünnH1851, so soll erH3548 ihn unreinH2930 urteilen; denn es ist ein aussätzigerH6883 GrindH5424 des HauptesH7218 oder des BartesH2206.
SiehtH7200 aber der PriesterH3548, dass der GrindH5061+H5424 nicht tieferH6013 anzusehenH4758 ist denn die HautH5785, und das HaarH8181 nicht dunkelH7838 ist, soll erH3548 denselben siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462.
Und wenn erH3548 am siebentenH7637 TageH3117 besiehtH7200 und findet, dass der GrindH5061+H5424 nicht weitergefressenH6581 hat und kein goldenesH6669 HaarH8181 da ist und das AnsehenH4758 des GrindesH5424 nicht tieferH6013 ist denn die andere HautH5785,
soll er sich scherenH1548, doch dass er den GrindH5424 nicht beschereH1548; und soll ihn der PriesterH3548 abermalsH8145 siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462.
Und wenn erH3548 ihn am siebentenH7637 TageH3117 besiehtH5424+H7200 und findet, dass der GrindH5424 nicht weitergefressenH6581 hat in der HautH5785 und das AnsehenH4758 ist nicht tieferH6013 denn die andere HautH5785, so soll ihn der Priester reinH2891 sprechen, und erH3548 soll seine KleiderH899 waschenH3526; denn erH3548 ist reinH2891.
FrisstH6581 aber der GrindH5424 weiterH6581 an der HautH5785, nachdemH310 er reinH2893 gesprochen ist,
und der PriesterH3548 besiehtH7200 und findet, dass der GrindH5424 also weitergefressenH6581 hat an der HautH5785, so soll erH3548 nicht mehr darnach fragenH1239, ob die HaareH8181 goldenH6669 sind; denn erH3548 ist unreinH2931.
Ist aber vor AugenH5869 der GrindH5424 stillgestandenH5975 und dunklesH7838 HaarH8181 daselbst aufgegangenH6779, so ist der GrindH5424 heilH7495 und er reinH2889+H2891. Darum soll ihn der PriesterH3548 reinH2889+H2891 sprechen.
Wenn einem MannH376 oder WeibH802 an der HautH5785 ihres FleischesH1320 etwas eiterweißH934+H3836 ist
und der PriesterH3548 siehtH7200 daselbst, dass das EiterweißH934+H1320+H5785 schwindetH3544, das ist ein weißerH3836 GrindH933, in der HautH5785 aufgegangenH6524, und er ist reinH2889.
WennH3588 einem MannH376 die HaupthaareH7218 ausfallenH4803, dass er kahlH7142 wird, der ist reinH2889.
FallenH4803 sie ihm vornH6285 am HauptH6440+H7218 aus und wird eine GlatzeH1371, so ist er reinH2889.
Wird aber an der GlatzeH1372+H7146 oder wo er kahlH1372 ist, ein weißesH3836 oder rötlichesH125 MalH5061, so ist ihm AussatzH6883 an der GlatzeH1372+H7146 oder am KahlkopfH7146 aufgegangenH6524.
Darum soll ihn der PriesterH3548 besehenH7200. Und wenn er findet, dass ein weißesH3836 oder rötlichesH125 MalH5061 aufgelaufenH7613 an seiner GlatzeH1372 oder am KahlkopfH7146, dass es siehtH4758, wie sonst der AussatzH6883 an der HautH1320+H5785,
so ist erH376 aussätzigH6879 und unreinH2930+H2931; und der PriesterH3548 sollH2930 ihn unreinH2930+H2931 sprechen solches MalsH5061 halben auf seinem HauptH7218.
Wer nun aussätzigH5061+H6879 ist, des KleiderH899 sollen zerrissenH6533 sein und das HauptH7218 bloßH6544 und die LippenH8222 verhülltH5844, und er soll rufenH7121: UnreinH2931, unreinH2931!
Und solangeH3117 das MalH2930+H5061 an ihm ist, soll er unreinH2931 sein, alleinH910 wohnenH3427, und seine WohnungH4186 soll außerhalbH2351 des LagersH4264 sein.
Wenn an einem KleidH899 ein AussatzmalH5061+H6883 sein wird, es sei wollenH6785 oder leinenH6593,
am AufzugH8359 oder am EintragH6154, es sei leinenH6593 oder wollenH6785, oder an einem FellH5785 oder an allem, was aus FellenH5785 gemachtH4399 wird,
und wenn das MalH5061 grünlichH3422 oderH176 rötlichH125 ist am KleidH899 oderH176 am FellH5785 oderH176 am AufzugH8359 oderH176 am EintragH6154 oderH176 an irgendeinem DingH3627, das von FellenH5785 gemacht ist, das ist gewiss ein MalH5061 des AussatzesH6883; darum soll's der PriesterH3548 besehenH7200.
Und wenn erH3548 das MalH5061 siehtH7200, soll er's einschließenH5462 siebenH7651 TageH3117.
Und wenn er am siebentenH7637 TageH3117 siehtH7200, dass das MalH5061 hat weitergefressenH6581 am KleidH899, am AufzugH8359 oder am EintragH6154, am FellH5785 oder an allemH4399, was man aus FellenH5785 machtH6213, so ist das MalH5061 ein fressenderH3992 AussatzH6883, und es ist unreinH2931.
Und man soll das KleidH899 verbrennenH8313 oder den AufzugH8359 oder den EintragH6154, es sei wollenH6785 oder leinenH6593 oder allerleiH3627 FellwerkH5785, darin solch ein MalH5061 ist; denn es ist fressenderH3992 AussatzH6883, und man soll es mit FeuerH784 verbrennenH8313.
Wird aber der PriesterH3548 sehenH7200, dass das MalH5061 nicht weitergefressenH6581 hat am KleidH899 oderH176 am AufzugH8359 oderH176 am EintragH6154 oderH176 an allerleiH3627 FellwerkH5785,
so soll erH3548 gebietenH6680, dass man das wascheH3526, worin das MalH5061 ist, und soll's einschließenH5462 andereH8145 siebenH7651 TageH3117.
Und wenn der PriesterH3548 sehenH7200 wird, nachdemH310 das MalH5061 gewaschenH3526 ist, dass das MalH5061 nicht verwandeltH2015+H5869 ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressenH6581 hat, so ist's unreinH2931, und sollst es mit FeuerH784 verbrennenH8313; denn es ist tief eingefressenH6356 und hat's vornH1372 oder hintenH7146 schäbig gemacht.
Wenn aber der PriesterH3548 siehtH7200, dass das MalH5061 verschwundenH3544 ist nachH310 seinem WaschenH3526, so soll er's abreißenH7167 vom KleidH899, vom FellH5785, vom AufzugH8359 oder vom EintragH6154.
Wird's aber nochH5750 gesehenH7200 am KleidH899, am AufzugH8359, am EintragH6154 oder allerleiH3627 FellwerkH5785, so ist's ein AussatzmalH6524, und sollst das mit FeuerH784 verbrennenH8313, worin solch MalH5061 ist.
Das KleidH899 aber oder der AufzugH8359 oder EintragH6154 oder allerleiH3627 FellwerkH5785, das gewaschenH3526 und von dem das MalH5061 entferntH5493 ist, soll man zum andernmalH8145 waschenH3526, so ist's reinH2891.
Das ist das GesetzH8451 über die MaleH5061 des AussatzesH6883 an KleidernH899, sie seien wollenH6785 oder leinenH6593, am AufzugH8359 und am EintragH6154 und allerleiH3627 FellwerkH5785, reinH2891 oder unreinH2930 zu sprechen.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und sprachH559:
Das ist das GesetzH8451 über den AussätzigenH6879, wennH3117 er soll gereinigtH2893 werden. Er soll zum PriesterH3548 kommenH935.
Und der PriesterH3548 soll ausH2351 dem LagerH4264 gehenH3318 und besehenH7200, wie das MalH5061 des AussatzesH6883 am AussätzigenH6879 heilH7495 geworden ist,
und soll gebietenH6680 dem, der zu reinigenH2891 ist, dass er zweiH8147 lebendigeH2416 VögelH6833 nehmeH3947, die da reinH2889 sind, und ZedernholzH730+H6086 und scharlachfarbeneH8144+H8438 Wolle und IsopH231.
Und soll gebietenH6680, den einenH259 VogelH6833 zu schlachtenH7819 in ein irdenesH2789 GefäßH3627 über frischemH2416 WasserH4325.
Und soll den lebendigenH2416 VogelH6833 nehmenH3947 mit dem ZedernholzH730+H6086, scharlachfarbenerH8144+H8438 Wolle und IsopH231 und in des VogelsH6833 BlutH1818 tauchenH2881, der über dem frischenH2416 WasserH4325 geschlachtetH7819 ist,
und besprengenH5137 den, der vom AussatzH6883 zu reinigenH2891 ist, siebenmalH6471+H7651; und reinigeH2891 ihn also und lasse den lebendigenH2416 VogelH6833 ins freieH6440 FeldH7704 fliegenH7971.
Der GereinigteH2891 aber soll seine KleiderH899 waschenH3526 und alle seine HaareH8181 abscherenH1548 und sich mit WasserH4325 badenH7364, so ist er reinH2891. DarnachH310 geheH935 er ins LagerH4264; doch soll er außerhalbH2351 seiner HütteH168 siebenH7651 TageH3117 bleibenH3427.
Und am siebentenH7637 TageH3117 soll er alle seine HaareH8181 abscherenH1548 auf dem HauptH7218, am BartH2206, an den AugenbrauenH1354+H5869, dass alle HaareH8181 abgeschorenH1548 seien, und soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sein FleischH1320 im WasserH4325 badenH7364, so ist er reinH2891.
Und am achtenH8066 TageH3117 soll er zweiH8147 LämmerH3532 nehmenH3947 ohne FehlH8549 und einH259 jährigesH1323+H8141 SchafH3535 ohne FehlH8549 und dreiH7969 ZehntelH6241 SemmelmehlH5560 zum SpeisopferH4503, mit ÖlH8081 gemengtH1101, und einH259 LogH3849 ÖlH8081.
Da soll der PriesterH2891+H3548 den GereinigtenH376+H2891 und diese Dinge stellenH5975 vorH6440 den HErrnH3068, vorH6440 der TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150.
Und soll das eineH259 LammH3532 nehmenH3947 und zum SchuldopferH817 opfernH7126 mit dem LogH3849 ÖlH8081; und soll solches vorH6440 dem HErrnH3068 webenH5130+H8573
und darnach das LammH3532 schlachtenH7819, woH4725 man das SündopferH2403 und BrandopferH5930 schlachtetH7819, nämlich an heiligerH6944 StätteH4725; denn wie das SündopferH2403, also ist auch das SchuldopferH817 des PriestersH3548; denn es ist ein HochheiligesH6944.
Und der PriesterH3548 soll von dem BlutH1818 nehmenH3947 vom SchuldopferH817 und dem GereinigtenH2891 auf den KnorpelH8571 des rechtenH3233 OhrsH241 tunH5414 und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große ZeheH931 seines rechtenH3233 FußesH7272.
Darnach sollH3947 er von dem LogH3849 ÖlH8081 nehmenH3947 und es in seineH3548, des PriestersH3548, linke HandH3709+H8042 gießenH3332
und mit seinemH3548 rechtenH3233 FingerH676 in das ÖlH8081 tauchenH2881, das in seiner linkenH8042 HandH3709 ist, und sprengenH5137 vom ÖlH8081 mit seinemH3548 FingerH676 siebenmalH6471+H7651 vorH6440 dem HErrnH3068.
Vom übrigenH3499 ÖlH8081 aber in seiner HandH3709 soll erH3548 dem GereinigtenH2891 auf den KnorpelH8571 des rechtenH3233 OhrsH241 tunH5414 und auf den rechtenH3233 DaumenH931+H3027 und auf die große ZeheH931 seines rechtenH3233 FußesH7272, oben auf das BlutH1818 des SchuldopfersH817.
Das übrigeH3498 ÖlH8081 aber in seinerH3548 HandH3709 soll er auf des GereinigtenH2891 HauptH7218 tunH5414 und ihn versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068.
Und sollH6213 das SündopferH2403 machenH6213 und den GereinigtenH2891 versöhnenH3722 seiner UnreinigkeitH2932 halben; und sollH6213 darnachH310 das BrandopferH5930 schlachtenH7819
und sollH5927 es auf dem AltarH4196 opfernH5927+H5930 samt dem SpeisopferH4503 und ihn versöhnenH3548+H3722, so ist er reinH2891.
Ist er aber armH1800 und erwirbtH5381 mit seiner HandH3027 nichtH5381 so viel, so nehmeH3947 er einH259 LammH3532 zum SchuldopferH817, zu webenH8573, zu seiner VersöhnungH3722 und einH259 ZehntelH6241 SemmelmehlH5560, mit ÖlH8081 gemengtH1101, zum SpeisopferH4503, und einH259 LogH3849 ÖlH8081
und zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123, die er mit seiner HandH3027 erwerbenH5381 kann, dass eineH259 sei ein SündopferH2403, die andereH259 ein BrandopferH5930,
und bringeH935 sie am achtenH8066 TageH3117 seiner ReinigungH2893 zum PriesterH3548 vorH6440 die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150, vorH6440 den HErrnH3068.
Da soll der PriesterH3548 das LammH3532 zum SchuldopferH817 nehmenH3947 und das LogH3849 ÖlH8081 und soll's alles webenH5130+H8573 vorH6440 dem HErrnH3068
und das LammH3532 des SchuldopfersH817 schlachtenH7819 und BlutH1818 nehmenH3947 von demselben SchuldopferH817 und es dem GereinigtenH2891 tunH5414 auf den KnorpelH8571 seines rechtenH3233 OhrsH241 und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027 und auf die große ZeheH931 seines rechtenH3233 FußesH7272,
und von dem ÖlH8081 in seineH3548+H3709, des PriestersH3548, linke HandH8042 gießenH3332
und mit seinem rechtenH3233 FingerH676 vom ÖlH8081, das in seiner linkenH8042 HandH3709 ist, siebenmalH6471+H7651 sprengenH5137 vorH6440 dem HErrnH3068.
Von dem ÜbrigenH8081 aber in seiner HandH3027+H3709 soll er dem GereinigtenH2891 auf den KnorpelH8571 seines rechtenH3233 OhrsH241 und auf den DaumenH931 seiner rechtenH3233 HandH3027+H3709 und auf die große ZeheH931 seines rechtenH3233 FußesH7272 tunH5414, obenH4725 auf das BlutH1818 des SchuldopfersH817.
Das übrigeH3498 ÖlH8081 aber in seinerH3548 HandH3709 soll er dem GereinigtenH2891 auf das HauptH7218 tunH5414, ihn zu versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068;
und darnach aus der einenH259 TurteltaubeH8449 oder jungenH1121 TaubeH3123+H6213, wieH834 seine HandH3027 hat mögen erwerbenH5381,
einH259 SündopferH2403, aus der anderenH259 einH259 BrandopferH5930 machen samt dem SpeisopferH4503. Und soll der PriesterH3548 den GereinigtenH2891 also versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068.
Das sei das GesetzH8451 für den AussätzigenH5061+H6883, der mit seiner HandH3027 nicht erwerbenH5381 kann, was zu seiner ReinigungH2893 gehört.
Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und AaronH175 und sprachH559:
Wenn ihr in das LandH776 KanaanH3667 kommtH935, das ich euch zur BesitzungH272+H776 gebeH5414, und ich werde irgend in einem HauseH1004 eurer BesitzungH272+H776 ein AussatzmalH5061+H6883 gebenH5414,
so soll der kommenH935, des das HausH1004 ist, es dem PriesterH3548 ansagenH5046 und sprechenH559: Es siehtH7200 mich an, als sei ein AussatzmalH5061 an meinem Hause.
Da soll der PriesterH3548 heißenH6680, dass sie das HausH1004 ausräumenH6437, eheH3548 denn der PriesterH3548 hineingehtH935, das MalH5061 zu besehenH7200, auf dass nicht unreinH2930 werde alles, was im Hause ist; darnachH310 soll der PriesterH3548 hineingehenH935, das HausH1004 zu besehenH7200.
Wenn er nun das MalH5061 besiehtH7200 und findet, dass an der WandH7023 des HausesH1004 grünlicheH3422 oder rötlicheH125 GrübleinH8258 sind und ihr AnsehenH4758 tieferH8217 dennH4480 sonst die WandH7023 ist,
so soll erH3548 aus dem HauseH1004 zur TürH6607 herausgehenH3318 und das Haus siebenH7651 TageH3117 verschließenH5462.
Und wenn erH3548 am siebentenH7637 TageH3117 wiederkommtH7725 und siehtH7200, dass das MalH5061 weitergefressenH6581 hat an des HausesH1004 WandH7023,
so soll erH3548 die SteineH68 heißenH6680 ausbrechenH2502, darinH2004 das MalH5061 ist, und hinausH2351 vor die StadtH5892 an einen unreinenH2931 OrtH4725 werfenH853+H7993.
Und das HausH1004 soll man inwendigH1004 ringsherumH5439 schabenH7106 und die abgeschabteH7096 TüncheH6083 hinausH2351 vor die StadtH5892 an einen unreinenH2931 OrtH4725 schüttenH8210
und andereH312 SteineH68 nehmenH3947 und an jener StattH68+H8478 tunH935 und anderenH312 LehmH6083 nehmenH3947 und das HausH1004 bewerfenH2902.
Wenn das MalH5061 wiederkommtH7725 und ausbrichtH6524 am HauseH1004, nachdemH310 man die SteineH68 ausgerissenH2502 und das Haus anders beworfenH2902 hat,
so soll der PriesterH3548 hineingehenH935. Und wenn er siehtH7200, dass das MalH5061 weitergefressenH6581 hat am HauseH1004, so ist's gewiss ein fressenderH3992 AussatzH6883 am HauseH1004, und es ist unreinH2931.
Darum soll man das HausH1004 abbrechenH5422, SteineH68 und HolzH6086 und alle TüncheH6083 am Hause, und soll's hinausführenH2351+H3318 vor die StadtH5892 an einen unreinenH2931 OrtH4725.
Und werH935 in das HausH1004 gehtH935, solangeH3117 es verschlossenH5462 ist, der ist unreinH2930 bis an den AbendH6153.
Und wer darinH1004 liegtH7901 oder darinH1004 isstH398, der soll seine KleiderH899 waschenH3526.
Wo aber der PriesterH3548, wenn er hineingehtH935, siehtH7200, dass dieses MalH5061 nichtH6581 weiter am HauseH1004 gefressenH6581 hat, nachdemH310 das Haus beworfenH2902 ist, so soll er's reinH1004+H2891 sprechen; denn das MalH5061 ist heilH7495 geworden.
Und soll zum Sündopfer für das HausH1004+H2398 nehmenH3947 zweiH8147 VögelH6833, ZedernholzH730+H6086 und scharlachfarbeneH8144+H8438 Wolle und IsopH231,
und den einenH259 VogelH6833 schlachtenH7819 in ein irdenesH2789 GefäßH3627 über frischemH2416 WasserH4325.
Und soll nehmenH3947 das ZedernholzH730+H6086, die scharlachfarbeneH8144+H8438 Wolle, den IsopH231 und den lebendigenH2416 VogelH6833, und in des geschlachtetenH7819 VogelsH6833 BlutH1818 und in das frischeH2416 WasserH4325 tauchenH2881, und das HausH1004 siebenmalH6471+H7651 besprengenH5137.
Und soll also das HausH1004 entsündigenH2398 mit dem BlutH1818 des VogelsH6833 und mit dem frischenH2416 WasserH4325, mit dem lebendigenH2416 VogelH6833, mit dem ZedernholzH730+H6086, mit IsopH231 und mit scharlachfarbenerH8144+H8438 Wolle.
Und soll den lebendigenH2416 VogelH6833 lassenH7971 hinausH2351 vor die StadtH5892 ins freieH6440 FeldH7704 fliegenH7971, und das HausH1004 versöhnenH3722, so ist's reinH2891.
Das ist das GesetzH8451 über allerlei MalH5061 des AussatzesH6883 und GrindesH5424,
über den AussatzH6883 der KleiderH899 und der HäuserH1004,
über BeulenH7613, AusschlagH5597 und EiterweißH934,
auf dass man wisseH3384, wannH3117 etwas unreinH2931 oder reinH2889+H3117 ist. Das ist das GesetzH8451 vom AussatzH6883.