Und der HErr redete mit Mose und Aaron und sprach:
Wenn einem Menschen an der Haut seines Fleisches etwas auffährt oder ausschlägt oder eiterweiß wird, als wollte ein Aussatz werden an der Haut seines Fleisches, soll man ihn zum Priester Aaron führen oder zu einem unter seinen Söhnen, den Priestern.
Und wenn der Priester das Mal an der Haut des Fleisches sieht, dass die Haare in Weiß verwandelt sind und das Ansehen an dem Ort tiefer ist denn die andere Haut seines Fleisches, so ist’s gewiss der Aussatz. Darum soll ihn der Priester besehen und für unrein urteilen.
Wenn aber etwas eiterweiß ist an der Haut des Fleisches, und doch das Ansehen der Haut nicht tiefer denn die andere Haut des Fleisches und die Haare nicht in Weiß verwandelt sind, so soll der Priester ihn verschließen sieben Tage
und am siebenten Tage besehen. Ist’s, dass das Mal bleibt, wie er’s zuvor gesehen hat, und hat nicht weitergefressen an der Haut,
so soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen. Und wenn er ihn zum andernmal am siebenten Tage besieht und findet, dass das Mal verschwunden ist und nicht weitergefressen hat an der Haut, so soll er ihn rein urteilen; denn es ist Grind. Und er soll seine Kleider waschen, so ist er rein.
Wenn aber der Grind weiterfrisst in der Haut, nachdem er vom Priester besehen worden ist, ob er rein sei, und wird nun zum andernmal vom Priester besehen, –
wenn dann da der Priester sieht, dass der Grind weitergefressen hat in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss Aussatz.
Wenn ein Mal des Aussatzes an einem Menschen sein wird, den soll man zum Priester bringen.
Wenn derselbe sieht und findet, dass Weißes aufgefahren ist an der Haut und die Haare in Weiß verwandelt und rohes Fleisch im Geschwür ist,
so ist’s gewiss ein alter Aussatz in der Haut seines Fleisches. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen und nicht verschließen; denn er ist schon unrein.
Wenn aber der Aussatz blüht in der Haut und bedeckt die ganze Haut, von dem Haupt bis auf die Füße, alles, was dem Priester vor Augen sein mag, –
wenn dann der Priester besieht und findet, dass der Aussatz das ganze Fleisch bedeckt hat, so soll er denselben rein urteilen, dieweil es alles an ihm in Weiß verwandelt ist; denn er ist rein.
Ist aber rohes Fleisch da des Tages, wenn er besehen wird, so ist er unrein.
Und wenn der Priester das rohe Fleisch sieht, soll er ihn unrein urteilen; denn das rohe Fleisch ist unrein, und es ist gewiss Aussatz.
Verkehrt sich aber das rohe Fleisch wieder und verwandelt sich in Weiß, so soll er zum Priester kommen.
Und wenn der Priester besieht und findet, dass das Mal ist in Weiß verwandelt, soll er ihn rein urteilen; denn er ist rein.
Wenn in jemandes Fleisch an der Haut eine Drüse wird und wieder heilt,
darnach an demselben Ort etwas Weißes auffährt oder rötliches Eiterweiß wird, soll er vom Priester besehen werden.
Wenn dann der Priester sieht, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar in Weiß verwandelt, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal aus der Drüse geworden.
Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare nicht weiß sind und es ist nicht tiefer denn die andere Haut und ist verschwunden, so soll er ihn sieben Tage verschließen.
Frisst es weiter in der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist gewiss ein Aussatzmal.
Bleibt aber das Eiterweiß also stehen und frisst nicht weiter, so ist’s die Narbe von der Drüse, und der Priester soll ihn rein urteilen.
Wenn sich jemand an der Haut am Feuer brennt und das Brandmal weißrötlich oder weiß ist
und der Priester ihn besieht und findet das Haar in Weiß verwandelt an dem Brandmal und das Ansehen tiefer denn die andere Haut, so ist’s gewiss Aussatz, aus dem Brandmal geworden. Darum soll ihn der Priester unrein urteilen; denn es ist ein Aussatzmal.
Sieht aber der Priester und findet, dass die Haare am Brandmal nicht in Weiß verwandelt und es nicht tiefer ist denn die andere Haut und ist dazu verschwunden, soll er ihn sieben Tage verschließen;
und am siebenten Tage soll er ihn besehen. Hat’s weitergefressen an der Haut, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist Aussatz.
Ist’s aber gestanden an dem Brandmal und hat nicht weitergefressen an der Haut und ist dazu verschwunden, so ist’s ein Geschwür des Brandmals. Und der Priester soll ihn rein urteilen; denn es ist die Narbe des Brandmals.
Wenn ein Mann oder Weib auf dem Haupt oder am Bart ein Mal hat
und der Priester das Mal besieht und findet, dass das Ansehen tiefer ist denn die andere Haut und das Haar daselbst golden und dünn, so soll er ihn unrein urteilen; denn es ist ein aussätziger Grind des Hauptes oder des Bartes.
Sieht aber der Priester, dass der Grind nicht tiefer anzusehen ist denn die Haut, und das Haar nicht dunkel ist, soll er denselben sieben Tage verschließen.
Und wenn er am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat und kein goldenes Haar da ist und das Ansehen des Grindes nicht tiefer ist denn die andere Haut,
soll er sich scheren, doch dass er den Grind nicht beschere; und soll ihn der Priester abermals sieben Tage verschließen.
Und wenn er ihn am siebenten Tage besieht und findet, dass der Grind nicht weitergefressen hat in der Haut und das Ansehen ist nicht tiefer denn die andere Haut, so soll ihn der Priester rein sprechen, und er soll seine Kleider waschen; denn er ist rein.
Frisst aber der Grind weiter an der Haut, nachdem er rein gesprochen ist,
und der Priester besieht und findet, dass der Grind also weitergefressen hat an der Haut, so soll er nicht mehr darnach fragen, ob die Haare golden sind; denn er ist unrein.
Ist aber vor Augen der Grind stillgestanden und dunkles Haar daselbst aufgegangen, so ist der Grind heil und er rein. Darum soll ihn der Priester rein sprechen.
Wenn einem Mann oder Weib an der Haut ihres Fleisches etwas eiterweiß ist
und der Priester sieht daselbst, dass das Eiterweiß schwindet, das ist ein weißer Grind, in der Haut aufgegangen, und er ist rein.
Wenn einem Mann die Haupthaare ausfallen, dass er kahl wird, der ist rein.
Fallen sie ihm vorn am Haupt aus und wird eine Glatze, so ist er rein.
Wird aber an der Glatze oder wo er kahl ist, ein weißes oder rötliches Mal, so ist ihm Aussatz an der Glatze oder am Kahlkopf aufgegangen.
Darum soll ihn der Priester besehen. Und wenn er findet, dass ein weißes oder rötliches Mal aufgelaufen an seiner Glatze oder am Kahlkopf, dass es sieht, wie sonst der Aussatz an der Haut,
so ist er aussätzig und unrein; und der Priester soll ihn unrein sprechen solches Mals halben auf seinem Haupt.
Wer nun aussätzig ist, des Kleider sollen zerrissen sein und das Haupt bloß und die Lippen verhüllt, und er soll rufen: Unrein, unrein!
Und solange das Mal an ihm ist, soll er unrein sein, allein wohnen, und seine Wohnung soll außerhalb des Lagers sein.
Wenn an einem Kleid ein Aussatzmal sein wird, es sei wollen oder leinen,
am Aufzug oder am Eintrag, es sei leinen oder wollen, oder an einem Fell oder an allem, was aus Fellen gemacht wird,
und wenn das Mal grünlich oder rötlich ist am Kleid oder am Fell oder am Aufzug oder am Eintrag oder an irgendeinem Ding, das von Fellen gemacht ist, das ist gewiss ein Mal des Aussatzes; darum soll’s der Priester besehen.
Und wenn er das Mal sieht, soll er’s einschließen sieben Tage.
Und wenn er am siebenten Tage sieht, dass das Mal hat weitergefressen am Kleid, am Aufzug oder am Eintrag, am Fell oder an allem, was man aus Fellen macht, so ist das Mal ein fressender Aussatz, und es ist unrein.
Und man soll das Kleid verbrennen oder den Aufzug oder den Eintrag, es sei wollen oder leinen oder allerlei Fellwerk, darin solch ein Mal ist; denn es ist fressender Aussatz, und man soll es mit Feuer verbrennen.
Wird aber der Priester sehen, dass das Mal nicht weitergefressen hat am Kleid oder am Aufzug oder am Eintrag oder an allerlei Fellwerk,
so soll er gebieten, dass man das wasche, worin das Mal ist, und soll’s einschließen andere sieben Tage.
Und wenn der Priester sehen wird, nachdem das Mal gewaschen ist, dass das Mal nicht verwandelt ist vor seinen Augen und auch nicht weitergefressen hat, so ist’s unrein, und sollst es mit Feuer verbrennen; denn es ist tief eingefressen und hat’s vorn oder hinten schäbig gemacht.
Wenn aber der Priester sieht, dass das Mal verschwunden ist nach seinem Waschen, so soll er’s abreißen vom Kleid, vom Fell, vom Aufzug oder vom Eintrag.
Wird’s aber noch gesehen am Kleid, am Aufzug, am Eintrag oder allerlei Fellwerk, so ist’s ein Aussatzmal, und sollst das mit Feuer verbrennen, worin solch Mal ist.
Das Kleid aber oder der Aufzug oder Eintrag oder allerlei Fellwerk, das gewaschen und von dem das Mal entfernt ist, soll man zum andernmal waschen, so ist’s rein.
Das ist das Gesetz über die Male des Aussatzes an Kleidern, sie seien wollen oder leinen, am Aufzug und am Eintrag und allerlei Fellwerk, rein oder unrein zu sprechen.
Querverweise zu 3. Mose 13,23 3Mo 13,23
Juda erkannte es und sprach: Sie ist gerechter als ich; denn ich habe sie nicht gegeben meinem Sohn Sela. Doch erkannte er sie fürder nicht mehr.
Da sprach David zu Nathan: Ich habe gesündigt wider den HErrn. Nathan sprach zu David: So hat auch der HErr deine Sünde weggenommen; du wirst nicht sterben.
Und es ging ihm entgegen hinaus Jehu, der Sohn Hananis, der Schauer, und sprach zum König Josaphat: Sollst du so dem Gottlosen helfen, und lieben, die den HErrn hassen? Und um deswillen ist über dir der Zorn vom HErrn.
Aber doch ist etwas Gutes an dir gefunden, dass du die Ascherabilder hast ausgefegt aus dem Lande und hast dein Herz gerichtet, Gott zu suchen.
Denn zu Gott muss man sagen: „Ich habe gebüßt, ich will nicht übel tun.
Habe ich’s nicht getroffen, so lehre du mich’s besser; habe ich Unrecht gehandelt, ich will’s nicht mehr tun.“
Siehe, ich bin zu leichtfertig gewesen; was soll ich antworten? Ich will meine Hand auf meinen Mund legen.
Ich habe einmal geredet, und will nicht antworten; zum andernmal will ich’s nicht mehr tun.
Wer seine Missetat leugnet, dem wird es nicht gelingen; wer sie aber bekennt und lässt, der wird Barmherzigkeit erlangen.
Da dachte Petrus an die Worte Jesu, da er zu ihm sagte: „Ehe der Hahn krähen wird, wirst du mich dreimal verleugnen“, und ging hinaus und weinte bitterlich.
dass ihr nun hinfort ihm desto mehr vergebet und ihn tröstet, auf dass er nicht in allzu große Traurigkeit versinke.
Liebe Brüder, so ein Mensch etwa von einem Fehler übereilt würde, so helfet ihm wieder zurecht mit sanftmütigem Geist ihr, die ihr geistlich seid; und sieh auf dich selbst, dass du nicht auch versucht werdest.
dass er hinfort die noch übrige Zeit im Fleisch nicht der Menschen Lüsten, sondern dem Willen Gottes lebe.
Denn es ist genug, dass wir die vergangene Zeit des Lebens zugebracht haben nach heidnischem Willen, da wir wandelten in Unzucht, Lüsten, Trunkenheit, Fresserei, Sauferei und gräulichen Abgöttereien.