Und der HErrH3068 redeteH1696 mit MoseH4872 und AaronH175 und sprachH559:
RedetH1696 mit den KindernH1121 IsraelH3478 und sprechtH559 zu ihnen: Wenn einH376 MannH376 an seinem FleischH1320 einen FlussH2100 hat, derselbe ist unreinH2101+H2931.
Dann aber ist er unreinH2932 an diesem FlussH2101, wenn sein FleischH1320 vom FlussH2101 eitertH7325 oder verstopftH2856 ist.
AllesH3627 LagerH4904, darauf er liegtH2100+H7901, und allesH3627, darauf er sitztH3427, wird unreinH2930 werden.
Und werH376 sein LagerH4904 anrührtH5060, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und wer sich setztH3427+H3627, wo er gesessenH2100+H3427 hat, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Wer sein FleischH1320+H2100 anrührtH5060, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Wenn erH2100 seinen Speichel wirftH7556 auf den, der reinH2889 ist, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und der SattelH4817, darauf erH2100 reitetH7392, wird unreinH2930 werden.
Und wer anrührtH5060 irgend etwas, das er unter sich gehabt hat, der wird unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153. Und wer solches trägtH5375, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und welchen er anrührtH2100+H5060, ehe er die HändeH3027+H4325 wäschtH7857, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Wenn erH2100 ein irdenesH2789 GefäßH3627 anrührtH5060, das soll man zerbrechenH7665; aber das hölzerneH6086 GefäßH3627 soll man mit WasserH4325 spülenH7857.
Und wenn erH2100 reinH2891+H2893 wird von seinem FlussH2101, so soll erH2100 siebenH7651 TageH3117 zählenH5608, nachdem erH2100 reinH2891+H2893 geworden ist, und seine KleiderH899 waschenH3526 und sein FleischH1320 mit fließendemH2416 WasserH4325 badenH7364, so ist erH2100 reinH2891+H2893.
Und am achtenH8066 TageH3117 soll er zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 nehmenH3947 und vorH6440 den HErrnH3068 bringenH935 vorH6440 die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150 und dem PriesterH3548 gebenH5414.
Und der PriesterH3548 sollH6213 aus einerH259 ein SündopferH2403, aus der anderenH259 ein BrandopferH5930 machenH6213 und ihn versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068 seines FlussesH2101 halben.
Wenn einem MannH376 im Schlaf der SameH2233+H7902 entgehtH3318, der soll sein ganzes FleischH1320 mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und alles KleidH899 und alles FellH5785, das mit solchem SamenH2233+H7902 befleckt ist, soll er waschenH3526 mit WasserH4325 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Ein WeibH802, bei welchemH376 ein solcher liegtH2233+H7901+H7902, die soll sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Wenn ein WeibH802+H2100 ihres LeibesH1320 BlutflussH1818+H2101 hat, die soll siebenH7651 TageH3117 unreinH2930 geachtetH5079 werden; wer sie anrührtH5060, der wird unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und alles, worauf sie liegtH7901, solange sie ihre Zeit hatH5079, wird unreinH2930 sein, und worauf sie sitztH3427, wird unreinH2930 sein.
Und werH5060 ihr LagerH4904 anrührtH5060, der soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und wer anrührtH5060 irgend etwasH3627, darauf sie gesessenH3427 hat, soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und wer etwasH3627 anrührtH5060, das auf ihrem LagerH4904 gewesen ist oder da, wo sie gesessenH3427 hat, soll unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Und wenn ein MannH376 bei ihr liegtH7901 und es kommt sie ihre ZeitH5079 an bei ihm, der wird siebenH7651 TageH3117 unreinH2930 sein, und das LagerH4904, darauf er gelegenH7901 hat, wird unreinH2930 sein.
Wenn aber ein WeibH802 den BlutflussH1818+H2101 eine langeH7227 ZeitH3117+H5079+H5921+H6256 hatH2100+H2932+H3117, zu ungewöhnlicherH3808 ZeitH3117+H5079+H5921+H6256 oder überH5921 die gewöhnlicheH2100 ZeitH3117+H5079+H5921+H6256, so wird sie unreinH2931 sein, solangeH2101+H3117 sie ihn hatH2100+H2932+H3117; wie zu ihrer gewöhnlichen ZeitH3117+H5079+H5921+H6256, so soll sie auch da unreinH2931 sein.
AllesH3627 LagerH4904, darauf sie liegtH7901 die ganze ZeitH3117+H5079 ihres FlussesH2101, soll sein wie ihr LagerH4904 zu ihrer gewöhnlichen ZeitH3117+H5079. Und allesH3627, worauf sie sitztH3427, wird unreinH2931 sein gleich der UnreinigkeitH2932 ihrer gewöhnlichen ZeitH3117+H5079.
Wer deren etwas anrührtH5060, der wird unreinH2930 sein und soll seine KleiderH899 waschenH3526 und sich mit WasserH4325 badenH7364 und unreinH2930 sein bis auf den AbendH6153.
Wird sie aber reinH2891 von ihrem FlussH2101, so soll sie siebenH7651 TageH3117 zählenH5608; darnachH310 soll sie reinH2891 sein.
Und am achtenH8066 TageH3117 soll sie zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3123 nehmenH3947 und zum PriesterH3548 bringenH935 vor die TürH6607 der HütteH168 des StiftsH4150.
Und der PriesterH3548 sollH6213 aus einerH259 machenH6213 ein SündopferH2403, aus der anderenH259 ein BrandopferH5930, und sie versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068 über dem FlussH2101 ihrer UnreinigkeitH2932.
So sollt ihr die KinderH1121 IsraelH3478 warnenH5144 vor ihrer UnreinigkeitH2932, dass sie nicht sterbenH4191 in ihrer UnreinigkeitH2932, wenn sie meine WohnungH4908 verunreinigenH2930, die unterH8432 ihnen ist.
Das ist das GesetzH8451 über den, der einen FlussH2100 hat und dem der SameH2233+H7902 im Schlaf entgehtH3318, dass er unreinH2930 davon wird,
und über die, die ihren BlutflussH1739+H5079 hat, und wer einen FlussH2100+H2101 hat, es sei MannH376+H2145 oder WeibH5347, und wenn ein MannH376+H2145 bei einer UnreinenH2931 liegtH7901.
Querverweise zu 3. Mose 15,15 3Mo 15,15
VermagH1767 erH3027 aber nichtH1767 ein SchafH5060+H7716, so bringeH935 erH3027 dem HErrn fürH854 seine SchuldH817, die erH3027 getanH2398 hat, zweiH8147 TurteltaubenH8449 oder zweiH8147 jungeH1121 TaubenH3068+H3123, die ersteH259 zum SündopferH2403, die andereH259 zum BrandopferH5930,
und bringeH935 sie dem PriesterH3548. Der sollH7126 die ersteH7223 zum SündopferH2403 machenH7126 und ihr den KopfH7218 abkneipenH4454 hinterH4136 dem GenickH6203, und nicht abbrechenH914;
und sprengeH5137 mit dem BlutH1818 des SündopfersH2403 an die SeiteH7023 des AltarsH4196 und lasse das übrigeH7604 BlutH1818 ausblutenH4680 an des AltarsH4196 BodenH3247. Das ist das SündopferH2403.
Die andereH8145 aber sollH6213 er zum BrandopferH5930 machenH6213, so wie es rechtH4941 ist. Und sollH6213 also der PriesterH3548 ihm seine SündeH2403 versöhnenH3722, die er getanH2398 hat, so wird's ihm vergebenH5545.
Und soll mit dem FarrenH6499 tunH6213, wie er mit dem FarrenH6499 des SündopfersH2403+H6213 getanH6213 hat. Und soll also der PriesterH3548 sie versöhnenH3722, so wird's ihnen vergebenH5545.
Und sollH6213 das SündopferH2403 machenH6213 und den GereinigtenH2891 versöhnenH3722 seiner UnreinigkeitH2932 halben; und sollH6213 darnachH310 das BrandopferH5930 schlachtenH7819
Aber alles sein FettH2459 soll er auf dem AltarH4196 anzündenH6999 gleich wie das FettH2459 des DankopfersH2077+H8002. Und soll also der PriesterH3548 seine SündeH2403 versöhnenH3722, so wird's ihm vergebenH5545.
und sollH5927 es auf dem AltarH4196 opfernH5927+H5930 samt dem SpeisopferH4503 und ihn versöhnenH3548+H3722, so ist er reinH2891.
All sein FettH2459 aber soll er abreißenH5493, wie er das FettH2459 des DankopfersH2077+H8002 abgerissenH5493 hat, und soll's anzündenH3548+H6999 auf dem AltarH4196 zum süßenH5207 GeruchH7381 dem HErrnH3068. Und soll also der PriesterH3548 sie versöhnenH3722, so wird's ihr vergebenH5545.
und darnach aus der einenH259 TurteltaubeH8449 oder jungenH1121 TaubeH3123+H6213, wieH834 seine HandH3027 hat mögen erwerbenH5381,
Aber all sein FettH2459 soll er abreißenH5493, wie er das FettH2459 vom SchafH3775 des DankopfersH2077+H8002 abgerissenH5493 hat, und soll's auf dem AltarH4196 anzündenH3548+H6999 zum FeuerH801 dem HErrnH3068. Und soll also der PriesterH3548 versöhnenH3722 seine SündeH2403, die er getanH2398 hat, so wird's ihm vergebenH5545.
einH259 SündopferH2403, aus der anderenH259 einH259 BrandopferH5930 machen samt dem SpeisopferH4503. Und soll der PriesterH3548 den GereinigtenH2891 also versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068.
Der soll es opfernH7126 vorH6440 dem HErrnH3068 und sie versöhnenH3722, so wird sie reinH2891 von ihrem BlutgangH1818+H4726. Das ist das GesetzH8451 für die, die ein KnäbleinH2145 oder MägdleinH5347 gebiertH3205.
Das übrigeH3498 ÖlH8081 aber in seinerH3548 HandH3709 soll er auf des GereinigtenH2891 HauptH7218 tunH5414 und ihn versöhnenH3722 vorH6440 dem HErrnH3068.
Und der PriesterH3548 soll also die ganze GemeindeH5712 der KinderH1121 IsraelH3478 versöhnenH3722, so wird's ihnen vergebenH5545 sein; denn es ist ein VersehenH7684. Und sie sollen bringenH935 solch ihre GabeH7133 zum OpferH801 dem HErrnH3068 und ihr SündopferH2403 vorH6440 den HErrnH3068 über ihr VersehenH7684,
und er soll haben und sein SameH2233 nachH310 ihm den BundH1285 eines ewigenH5769 PriestertumsH3550, darum dassH834 er für seinen GottH430 geeifertH7065 und die KinderH1121 IsraelH3478 versöhntH3722 hat.
UndG2532 sieheG2400, eine StimmeG5456 vomG1537 HimmelG3772 herab sprachG3004: DiesG3778 istG2076 meinG3450 lieberG27 SohnG5207, anG1722 welchemG3739 ich WohlgefallenG2106 habe.
zuG1519 LobG1868 seinerG846 herrlichenG1391 GnadeG5485, durchG1722 welcheG3739 er unsG2248 hat angenehmG5487 gemacht inG1722 dem GeliebtenG25,
welcherG3739, sintemal er istG5607 der GlanzG541 seiner HerrlichkeitG1391 undG2532+G5037 das EbenbildG5481 seinesG846 WesensG5287 undG2532+G5037 trägtG5342 alle DingeG3956 mitG4487 seinemG846 kräftigenG1411 WortG4487 undG2532+G5037 hatG2523+G4160 gemacht die ReinigungG2512+G4160 unsererG2257 SündenG266 durchG1223 sich selbstG1438, hatG2523+G4160 er sich gesetztG2523 zuG1722 der RechtenG1188 der MajestätG3172 inG1722 der HöheG5308