Elberfelder Übersetzung Edition CSV
Versliste
Und sie saßen und bewachten ihn dort.
Jener Knecht aber, der den Willen seines Herrn kannte und sich nicht bereitet noch nach seinem Willen getan hat, wird mit vielen Schlägen geschlagen werden;
Wenn ein Streit zwischen Männern entsteht und sie vor Gericht treten und man richtet sie, so soll man den Gerechten gerecht sprechen und den Schuldigen schuldig.
Und es soll geschehen, wenn der Schuldige Schläge verdient hat, so soll der Richter ihn niederlegen und ihm eine Anzahl Schläge geben lassen vor seinem Angesicht, entsprechend seiner Schuld.
Mit vierzig Schlägen darf er ihn schlagen lassen, nicht mehr; damit nicht, wenn er fortführe, ihn über diese hinaus mit vielen Schlägen zu schlagen, dein Bruder verächtlich werde in deinen Augen.